KV-Infoplattform

Wr. Bühnenverein / technisches Personal u. Verwaltung / Beilage

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG


zum Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen dem Wiener Bühnenverein, 1010 Wien, Batthyanstiege und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe, Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben, 1090 Wien, Maria Theresienstrasse 11, vom 12.12.1977


§ 15 Sonntagsarbeit
soll lauten:
"Dienstnehmer der Verwendungsgruppe A erhalten, wenn sie Sonntag vormittag zu Dienstleistungen im Rahmen einer Probe herangezogen werden, mindestens 3 um 100 % vermehrte Normalstundensätze. Dauert die Dienstleistung länger, so gebührt weitere Überstundenbezahlung".


§ 22 Dienstfreistellung
§ 22/a/1 soll auch für die zitierten Dienstnehmer gelten, die nicht im gemeinsamen Haushalt lebten; Einfügung des Punktes auch in § 22/b/3 und im § 22/c/2:
"Findet das Begräbnis außerhalb des Wohnortes des Dienstnehmers statt, ist ihm außerdem die notwendige Freizeit für die Hin- und Rückfahrt zum Begräbnisort zu gewähren."


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 23.1.1995
Für den Wiener Bühnenverein
KomR. Dir. Franz Häussler
Präsident
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe
Franz Becke Prof. Paul Fürst
Zentralsekretär Vorsitzender
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe
Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben
KR Mag. jur. Bernd Horazdovsky Ernst Körner
Sektionssekretär Sektionsvorsitzender