Wr. Bühnenverein / technisches Personal u. Verwaltung / Beilage
ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG
zum Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen dem Wiener Bühnenverein, 1010 Wien, Batthyanstiege und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe, Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben, 1090 Wien, Maria Theresienstrasse 11, vom 12.12.1977
§ 15 Sonntagsarbeit
soll lauten:
"Dienstnehmer der Verwendungsgruppe A erhalten, wenn sie Sonntag vormittag zu Dienstleistungen im Rahmen einer Probe herangezogen werden, mindestens 3 um 100 % vermehrte Normalstundensätze. Dauert die Dienstleistung länger, so gebührt weitere Überstundenbezahlung".
§ 22 Dienstfreistellung
§ 22/a/1 soll auch für die zitierten Dienstnehmer gelten, die nicht im gemeinsamen Haushalt lebten; Einfügung des Punktes auch in § 22/b/3 und im § 22/c/2:
"Findet das Begräbnis außerhalb des Wohnortes des Dienstnehmers statt, ist ihm außerdem die notwendige Freizeit für die Hin- und Rückfahrt zum Begräbnisort zu gewähren."
Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 23.1.1995
Für den Wiener Bühnenverein |
KomR. Dir. Franz Häussler Präsident |
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe |
Franz Becke |
Prof. Paul Fürst |
Zentralsekretär |
Vorsitzender |
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben |
KR Mag. jur. Bernd Horazdovsky |
Ernst Körner |
Sektionssekretär |
Sektionsvorsitzender |