Wr. Bühnenverein / technisches Personal u. Verwaltung / Beilage
ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG
zum Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen dem Wiener Bühnenverein, 1010 Wien, Batthyanstiege und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe, Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben, 1090 Wien, Maria Theresienstrasse 11, vom 12.12.1977
§ 13 Rückkehr vom Krankenstand
soll lauten:
"Ist der Dienstnehmer innerhalb der vom Dienstgeber festgelegten, Sonntag und etwaige Feiertage als Arbeitstage umfassenden Arbeitswoche nicht mehr als 2 Tage durch Krankheit oder Unfall dienstverhindert, so berührt dies seinen Anspruch auf die Ruhetage nicht, wenn der Dienstnehmer eine ärztliche Bescheinigung über die Dienstunfähigkeit vorlegt. Legt er eine solche Bescheinigung nicht unaufgefordert vor, so gelten die Ruhetage für diese Woche als durch die Dienstverhinderung verbraucht."
Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 23.1.1995
Für den Wiener Bühnenverein |
KomR. Dir. Franz Häussler Präsident |
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe |
Franz Becke |
Prof. Paul Fürst |
Zentralsekretär |
Vorsitzender |
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben |
KR Mag. jur. Bernd Horazdovsky |
Ernst Körner |
Sektionssekretär |
Sektionsvorsitzender |