Aktenvermerk
Der Wiener Bühnenverein und die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe, haben folgendes vereinbart:
1.)
Kann für das gesamte Vorstellungspersonal eines Theaters bei Theatern mit mehreren Bühnen, pro Bühne die 11- bzw. 10-stündige Nachtruhezeit nicht gewährt werden, dann wird, wenn die Nachtruhezeit auf mindestens 9 Stunden herabgesetzt werden kann, ein Zusatzurlaub im Ausmaß von 4 Arbeitstagen gewährt, der nicht mit Geld ablösbar ist.
Die Berechnung des Entgeltes erfolgt nach § 20, Abs. 5 des Kollektivvertrages.
Kunsttext
ZKV vom 20.03.2014 / gilt ab 01.03.2014
01.03.2014
2.)
Sollte im Falle höherer Gewalt eine weitere Verkürzung der 9-stündigen Nachtruhezeit unumgänglich notwendig sein, gebührt zur Nachtstundenbezahlung zusätzlich pro angefangener Stunde eine Prämie von
€ 13,96.
Ende
Die bisher für verkürzte Nachtruhe zu bezahlenden Normalstundensätze sind weiter zu bezahlen.
Kunsttext
ZKV vom 20.03.2014 / gilt ab 01.03.2014
3.)
Sollte im Falle höherer Gewalt ein 13-stündiger Arbeitstag über die 13. Stunde hinausgehen, ist für die angefangene 14. und jede weitere Arbeitsstunde zur 100%igen Bezahlung eine Prämie von
€ 13,96 zu bezahlen.
Ende
Beide Vertragspartner werden für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch ihre Mitglieder sorgen. Dieser Aktenvermerk gilt für alle dem Wiener Bühnenverein angehörigen Bühnen mit Ausnahme der Bundestheater.