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Wr. Bühnenverein / Bühnenmitglieder u. Verwaltung / Beilage

KOLLEKTIVVERTRAG


mit dem ergänzende Bestimmungen zum Kollektivvertrag, abgeschlossen zwischen dem Wiener Bühnenverein und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe vom 1.7.1984 (Wiener Bühnenkollektivvertrag) für das Geschäftsjahr 2013/14 vereinbart werden.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe


1. Änderung § 16 Abs. 3
Gemäß der Präambel zum Wiener Bühnenkollektivvertrag wird in Abänderung von § 16 Abs. 3 dieses Kollektivvertrages für Mitglieder, die in einem Dienstverhältnis zu einer der Gesellschaften des Bundestheaterkonzerns stehen und dem obengenannten Kollektivvertrag unterliegen, folgendes vereinbart:
1.1  Ein für bestimmte Zeit und mindestens ein Spieljahr eingegangener Bühnenarbeitsvertrag endet mit Ablauf der Zeit, für die er eingegangen wurde, verlängert sich jedoch zu den bisherigen Bestimmungen um ein weiteres Jahr, falls nicht das Mitglied bis spätestens 31. Jänner des Jahres, in dem der Vertrag endet, eine schriftliche Verständigung seitens des Dienstgebers erhält, dass die Fortsetzung des Bühnenarbeitsvertrages nicht mehr in Frage kommt.
1.2  Steht das Mitglied zum Zeitpunkt der Abgabe der Nichtverlängerungserklärung bereits mehr als fünf Jahre in einem ununterbrochenen Dienstverhältnis zur betreffenden Konzerngesellschaft, so muss ihm die Nichtverlängerungserklärung gemäß Z 1.1 spätestens bis zum 31. Jänner des vorhergehenden Jahres zugehen.
1.3  Das Mitglied muss, falls es nicht mit einer Verlängerung des Bühnenarbeitsvertrages einverstanden ist, dies dem Dienstgeber bis spätestens 15. Februar des Jahres, in welchem der Vertrag endet, schriftlich bekanntgeben.


2. Wirksamkeitsbeginn
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1.9.2013 in Kraft und mit 31.08.2014 außer Kraft. Ab dem Außerkrafttreten dieses Kollektivvertrages treten die diesen Gegenstand regelnden bisherigen Bestimmungen wieder in Kraft (Kollektivvertrag vom Juni 2013, mit dem ergänzende Bestimmungen zum Wiener-Bühnenkollektivvertrag zu § 16 Abs 3 vereinbart wurden).



Wien, am 6. November 2013
Bundestheater-Holding GmbH Wiener Bühnenverein
Dr. Georg Springer
Geschäftsführer
Mag. Thomas Drodza
Präsident
Für den
Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten –
Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
Ing. Christian Meidlinger Angela Lueger
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreterin