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Wr. Bühnenverein / Bühnenmitglieder u. Verwaltung / Beilage

Zusatzkollektivvertrag Rahmenänderung § 32 Urlaub


zum Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen dem Wiener Bühnenverein, 1010 Wien, Hofburg, Batthyanystiege und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe, Sektion Bühnenangehörige, darstellendes künstlerisches Personal und Verwaltungsangestellte, 1090 Wien, Maria Theresienstrasse 11, vom 3.6.1986.


Rahmenänderung § 32 Urlaub
Der in § 41 erwähnte § 32 Abs. 1 des Kollektivvertrages des darstellenden künstlerischen Personals und der Verwaltungsangestellten des Wiener Bühnenvereines wird für die Verwaltungsangestellten wie folgt geändert:
"Den Verwaltungsangestellten gebührt ein Mindesturlaub von 30 Werktagen, welcher sich pro weiterem Dienstjahr um jeweils 2 Werktage erhöht, bis zum Höchstausmaß von 42 Werktagen. Das Urlaubsjahr wird innerbetrieblich geregelt."
Die weiteren Bestimmungen des § 32 bzw. 33 bleiben im Sinne des § 41 unverändert.
Wien, am 19. Februar 1992