ZUSATZ ZUM KOLLEKTIVVERTRAG
VOM 1. SEPTEMBER 1984
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
abgeschlossen zwischen
1. dem Wiener Bühnenverein, 1010 Wien, Himmelpfortgasse 25
und
2. dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,
younion_Die Daseinsgewerkschaft,
Sektion Bühnenangehörige,
1090 Wien, Maria-Theresien-Straße 11
Gehälter/Gagen
1)
Die im Kollektivvertrag im § 14 festgelegten monatlichen Gehälter (Gagen) des
darstellenden künstlerischen Personals
werden
ab 1. Jänner 2020 um
2,25 % mindestens € 50,00
erhöht.
Allfällige Nebengebühren werden um 2,30 % erhöht.
Demnach gelten ab
1. Jänner 2020
folgende Mindestsätze.
a) |
für Solist/innen |
€ 2.030,01 |
b) |
für Inspizient/innen und Souffleusen |
€ 2.030,01 |
c) |
für Solotänzer/innen |
€ 2.030,01 |
d) |
für Ballettmitglieder mit Schargesang |
€ 1.870,80 |
e) |
für Chormitglieder |
€ 1.870,80 |
2)
Die Individualgagen der Mitglieder des darstellenden künstlerischen Personals, werden ab 1. Jänner 2020 um 2,25 % mindestens € 50,00 erhöht.
3)
3) Von dieser Regelung für das Jahr 2020 sind Verträge von Externist/innen (Gastverträge) ausgenommen. Es sei denn, es wurde schriftlich oder mündlich vereinbart, dass eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Monatsbezüge zum 1. Jänner 2020 zur vereinbarten Gage gesondert in Anrechnung kommt..
4)
Der Plafonds für Sonderzahlungen für fix engagierte Mitglieder wird
ab 1. Jänner 2020 um 2,25 % erhöht und beträgt demnach 4.613,07 Euro.
Dieser Gagenabschluss gilt ab
1. Jänner 2020 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.