ZUSATZ ZUM KOLLEKTIVVERTRAG
VOM 1. SEPTEMBER 1984
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
abgeschlossen zwischen
1. dem Wiener Bühnenverein, 1060 Wien, Linke Wienzeile 6
und
2. dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,
younion_Die Daseinsgewerkschaft,
Sektion Bühnenangehörige,
1090 Wien, Maria-Theresien-Straße 11
Gehälter/Gagen
1)
Die im Kollektivvertrag im § 14 festgelegten monatlichen Gehälter (Gagen) des
darstellenden künstlerischen Personals
werden
ab 1. Jänner 2019 um
2,33 % + 19,50 Euro
erhöht.
Allfällige Nebengebühren werden um 2,76 % erhöht.
Demnach gelten ab
1. Jänner 2019
folgende Mindestsätze.
a) |
für Solist/innen |
€ 1.980,01 |
b) |
für Inspizient/innen und Souffleusen |
€ 1.980,01 |
c) |
für Solotänzer/innen |
€ 1.980,01 |
d) |
für Ballettmitglieder mit Schargesang |
€ 1.820,80 |
e) |
für Chormitglieder |
€ 1.820,80 |
2)
Die Individualgagen der Mitglieder des darstellenden künstlerischen Personals, werden ab 1. Jänner 2019 um 2,33 % + 19,50 Euroerhöht.
3)
3) Von dieser Regelung für das Jahr 2019 sind Verträge von Externist/innen (Gastverträge) ausgenommen. Es sei denn, es wurde schriftlich oder mündlich vereinbart, dass eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Monatsbezüge zum 1.Jänner 2019 zur vereinbarten Gage gesondert in Anrechnung kommt.
4)
Die Plafonds für Sonderzahlungen für fix engagierte Mitglieder wird ab 1. Jänner 2019 um 2,33 % + € 19,50 erhöht und beträgt demnach 4.511,56 Euro.
Dieser Gagenabschluss gilt ab
1. Jänner 2019 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.