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Aenderung Historie

Punktation


abgeschlossen zwischen der Gewerkschaft der Privatangestellten und dem Verband Osterreichischer Zeitungen über das Ergebnis der Verhandlungen vom 15. März 2023
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft GPA
Für die Gehälter für die bei österreichischen Tages- und Wochenzeitungen und deren Nebenausgaben sowie redaktionellen digitalen Angeboten
angestellten Redakteure, Redakteursaspiranten/-innen und Dienstnehmer/-innen des technisch-redaktionellen Dienstes
werden folgende Regelungen getroffen:
1.  Mit Wirkung vom 1. Juni 2023 werden die bisherigen Tarifgehälter um 8,6 % bei Rundung auf den nächsten vollen Euro erhöht. Weiters wird die Summe aller bisherigen Quinquennien-Beträge um 8,6 % bei Rundung auf den nächsten vollen Euro ab demselben Datum wie das Tarifgehalt erhöht.
Zur Klarstellung wird festgehalten: Pauschalien, die nach § 29 KV ausbezahlt werden, sind in dem Prozentsatz zu erhöhen, in dem sich das neue Ist-Gehalt unter Ausklammerung dieses Pauschalien-Betrages gegenüber dem alten Ist-Gehalt ebenfalls unter Ausklammerung dieses Pauschalien-Betrages aufgrund der Vereinbarung zum 1. Juni 2023 erhöht.
2.  Für jene Dienstnehmer/-innen, die vor dem 1. Juni 2023 ihre Urlaubsbeihilfe ausbezahlt erhielten, wird dieselbe auf der Basis des Ist-Gehaltes des Juni berechnet.
3.  Die Tarifpositionen sowie die Sätze für ständige freie Mitarbeiter laut Gesamtvertrag (§§ 3 bis 5 und 7) werden ab 1. Juni 2023, unter Berücksichtigung der (in Klammern mit Verweisen angeführten) Tarif-Positionen des Kollektivvertrags für die bei österreichischen Tages- und Wochenzeitungen und deren Nebenausgaben sowie redaktionellen digitalen Angeboten angestellten Redakteure, Redakteursaspiranten/ -innen und Dienstnehmer/-innen des technisch-redaktionellen Dienstes (gültig ab 1. Juli 2013), festgesetzt, wie in der Tabelle im Anhang ersichtlich.
4.  Diese Tarifvereinbarung tritt mit 1. Juni 2023 in Kraft. Ihre Laufzeit beträgt 12 Monate.



Wien, am 15. März 2023
VERBAND ÖSTERREICHISCHER ZEITUNGEN
Mag. Claudia Gradwohl Mag. Gerald Grünberger
Vorsitzende des Verhandlungsteams Verbandsgeschäftsführer
GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN
Eike Clemens Kullmann Mag. Edgar Wolf
Verhandlungsleiter Wirtschaftsbereichssekretär


Tarifgehälter
gültig ab 1.6.2023
Tarifgehälter gültig bis 31.5.2022 Erhöhung um Tarifgehälter gültig ab 1.6.2022
Redakteursaspirantinnen
(§ 7)
im 1. Jahr 2.476,00 213,00 2.689,00
im 2. Jahr 2.537,00 219,00 2.756,00
Technisch redaktioneller Dienst= TRD Layouter, Grafiker, Bildbearbeiter, Cutter
(§ 8)
im 1. Jahr 2.506,00 216,00 2.722,00
im 2. Jahr 2.628,00 227,00 2.855,00
in der Regelstufe 2.841,00 245,00 3.086,00
Redakteure
(§ 6)
im 1. Jahr 2.658,00 229,00 2.887,00
im 2. Jahr 2.780,00 240,00 3.020,00
im 3. Jahr 2.901.00 250,00 3.151,00
in der Regelstufe 3.175,00 274,00 3.449,00
Praktikanten
(§ 7a)
852,00 98,00 950,00
Rufbereitschaft
(§ 27b) pro Stunde
7,00 2,00 9,00
passive Reisezeit
(§ 31a) pro Stunde
13,00 2,00 15,00
Honorierung von Textbeiträgen (ständige freie Mitarbeiter)
pro 1.000 Anschläge
45,00 5,00 50,00
Honorierung von Textbeiträgen (§ 28)
pro 1.000 Anschläge
30,00 3,00 33,00
Honorierung von Bildbeiträgen:
Ausarbeitung im Verlag 29,00 3,00 32,00
reproduktionsfähiges Foto 53,00 5,00 58,00
Honorierung von Videobeiträgen:
bei Beistellung von Rohmaterial 50,00 5,00 55,00
bei Beistellung von bearbeitetem Material 86,00 8,00 94,00
Infrastrukturpauschale
233,00 27,00 260,00