Wochenzeitungen/Redakteure u. Reporter / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Mindestlohn/Mindestgehalt
- RedakteursaspirantInnen: € 2.156,33
- Technisch redaktioneller Dienst: € 2.182,82
- Redakteure: € 2.315,27
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
ArbeitgeberIn:
-
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Dienstnehmer des technisch-redaktionellen Dienstes können gemäß den Fristen nach Angestelltengesetz zu jedem Quartalsende gekündigt werden.
-
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RedakteurInnen bzw. RedakteursaspirantInnen können gemäß den Fristen nach Journalistengesetz zu jedem Quartalsende gekündigt werden.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche auf Abgeltung geleisteter Überstunden und Sonderleistungen sind bis spätestens zum Ablauf des der Leistung folgenden
vierten Monats schriftlich geltend zu machen, ansonsten
verfallen sie.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
zB
-
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Sonderzahlung, Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss
-
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Anrechnung Elternkarenz: 22 Monate für die Bemessung aller Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten.