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Wildbach- u. Lawinenverbauung / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Bau-Holz


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.05.2016


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Löhne um 1,4 % linear.


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: von € 1.877,46 bis € 2.041,02
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.230,68 bis 2.629,14
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 2.691,78 bis € 3.238,14


Lehrlingsentschädigung
handwerkliche Berufe kaufm. u. techn. Berufe
im 1. Lehrjahr: € 904,80 € 588,12
im 2. Lehrjahr: € 1.357,20 € 882,18
im 3. Lehrjahr: € 1.809,60 € 1.176,24
im 4. Lehrjahr: € 2.035,80 € 1.323,27
Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres eintreten € 1.809,60 € 1.176,24


Zulagen/Zuschläge
(außerordentliche) Erschwernis- und Gefahrenzulage, Bauzulage


Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %..


Kündigungsfristen
Für AG und AN: 5 Wochen


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche jeglicher Art aus dem Arbeitsverhältnis und Reklamationen in Bezug auf die Abrechnung müssen innerhalb von 6 Monaten nach Empfangnahme der Abrechnung bei sonstigem Ausschluss erhoben werden.
Nach Lösung des Arbeitsverhältnisses sind Forderungen jeglicher Art spätestens binnen 5 Monaten geltend zu machen. Lehnt der Arbeitgeber den Anspruch ab, verfällt er, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Sonderzahlung Weihnachtsgeld
  • Treuegeld