Wildbach- u. Lawinenverbauung / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Bau-Holz
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: von € 1.877,46 bis € 2.041,02
- Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.230,68 bis 2.629,14
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 2.691,78 bis € 3.238,14
Lehrlingsentschädigung
|
handwerkliche Berufe |
kaufm. u. techn. Berufe |
im 1. Lehrjahr: |
€ 904,80 |
€ 588,12 |
im 2. Lehrjahr: |
€ 1.357,20 |
€ 882,18 |
im 3. Lehrjahr: |
€ 1.809,60 |
€ 1.176,24 |
im 4. Lehrjahr: |
€ 2.035,80 |
€ 1.323,27 |
Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres eintreten |
€ 1.809,60 |
€ 1.176,24 |
Zulagen/Zuschläge
(außerordentliche) Erschwernis- und Gefahrenzulage, Bauzulage
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %..
Kündigungsfristen
Für AG und AN: 5 Wochen
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche jeglicher Art aus dem Arbeitsverhältnis und Reklamationen in Bezug auf die Abrechnung müssen innerhalb von 6 Monaten nach Empfangnahme der Abrechnung bei sonstigem Ausschluss erhoben werden.
Nach Lösung des Arbeitsverhältnisses sind Forderungen jeglicher Art spätestens binnen 5 Monaten geltend zu machen. Lehnt der Arbeitgeber den Anspruch ab, verfällt er, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften