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Wiener Tierschutzverein / Beilage

2. ZUSATZ ZUM KOLLEKTIVVERTRAG DES WIENER TIERSCHUTZVEREINS VOM 1.1.1991



Änderung § 5 Ziffer 1a
Der § 5 erhält nach Ziffer 1a folgende Ziffer:

Journaltelefondienst mit Nachtdiensten
1b:  Gemäß § 5 (1) Arbeitszeitgesetz kann die Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden ausgedehnt werden, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt (im Jahresdurchschnitt somit ca. 1/3). Für die laut Dienstplan vorgesehenen Nachtdienste in der Normalarbeitszeit gebührt eine Nachtdienstzulage von S 283,-- pro Nachtdienst, für Dienste an Sonntagen in der Normalarbeitszeit gebührt ein Sonntagszuschlag von S 35,50 pro Stunde und bei notwendigen Dienstverschiebungen gebührt eine Dienstverschiebungszulage von S 24,-- pro Stunde, wenn der Dienstnehmer in einer kürzeren Zeit als 96 Stunden von der Dienstverschiebung in Kenntnis gesetzt wird. Für die in einem dreiwöchigen Durchrechnungszeitraum 40 Stunden überschreitende Arbeitszeit gebührt ein Zuschlag von 50 % pro Stunde.

Dieser Kollektivvertragszusatz tritt mit 1. Juni 1994 in Kraft.
A = 41 Stunden
B = 42 Stunden
C = 41 Stunden
MO DI MI DO FR SA SO MO
A 17-21 17-21 17-21 16-21 08-20 08-20
B 21 -08 17-21 21 -08 20 -08 20 -08
C 08 21- 08 21 -08 21 -08

Turnusfolge: A B C


Unterzeichnungsprotokoll
Für den Wiener Tierschutzverein
Lucie Loube Dr. Helmuth Tesar
Präsidentin Generalsekretär
Dkfm. Marcel Alper Finanzreferent
Für die Gewerkschaft der Privatangestellten
Eleonore Hostasch Hans Sallmutter
Vorsitzende Zentralsekretär
Sektion Handel, Verkehr, Vereine und Fremdenverkehr
Erich Reichelt Helmuth Prenner
Lt. Sektionssekretär Fachgruppensekretär
Für den Angestelltenbetriebsrat einverstanden
Johann Pech Eva Müller
Betriebsratsvorsitzender Betriebsratsvors.-Stv.