Wachorgane Bewachungsgewerbe / Beilage
Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der gewerblichen Dienstleister, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, andererseits, mit dem der Kollektivvertrag für Wachorgane im Bewachungsgewerbe betreffend das Arbeits- und Lohnverhältnis für Arbeiter und Arbeiterinnen im Bewachungsgewerbe vom 1. Juli 2021 mit Wirkung vom 1. Jänner 2022, wie folgt, abgeändert wird
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft vida // Hinterlegte Fassung im Bundesministerium für Arbeit
1. § 8 Abs. 2 Ziff. 1, dritter Satz, lautet neu
Er kann bis 31.12.2021 mit Betriebsvereinbarung auf ein Kalenderquartal verlängert werden, ab dem 1.1.2022 treten derartige Regelungen in Betriebsvereinbarungen nachwirkungslos außer Kraft (Wegfall der kollektivvertraglichen Ermächtigung).
2. § 30 Abs. 3, zweiter Satz, lautet neu:
Ab 1. Jänner 2022 beträgt dieser 0,20 vH des gebührenden Entgelts (Geld- und Sachbezüge) und der Sonderzahlungen, jeweils gemäß § 49 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 238/2021, auch über die jeweiligen ASVG-Höchstbeitragsgrundlagen hinaus.
3. § 30 Abs. 3, dritter Satz, lautet neu:
Dies gilt hinsichtlich jener Arbeiter und Arbeiterinnen, welche nicht während des gesamten Kalenderjahres durchgehend beschäftigt sind, und auch hinsichtlich geringfügig beschäftigter Arbeiter und Arbeiterinnen.
FACHVERBAND DER GEWERBLICHEN DIENSTLEISTER |
Marcus Kleemann |
Mag. Thomas KIRCHNER |
Fachverbandsobmann |
Fachverbandsgeschäftsführer |
Mag. Hans-Georg CHWOYKA |
Verhandlungsleiter Bewachungsgewerbe |
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND |
GEWERKSCHAFT VIDA |
Roman HEBENSTREIT |
Bernd BRANDSTETTER |
Vorsitzender |
Bundesgeschäftsführer |
Ernst Jürgen KREISSLER |
Ursula WODITSCHKA |
Verhandlungsleiter |
Fachbereichssekretärin |
Wien, 11. Mai 2022