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Redaktionelle AnmerkungenQuelle: Gewerkschaft vida
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
01.01.2020
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der KV-Löhne um durchschnittlich 2,5 %
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Bei einem Wechsel der Arbeitgeber oder bei Wiedereinstieg in die Branche innerhalb von 24 Monaten bekommen die ArbeitnehmerInnen das volle Urlaubs- und Weihnachtsgeld weiterbezahlt.
Mindestlohn/Mindestgehalt
Mindestlohn von € 9,43 bis € 11,76 pro Stunde
Zulagen/Zuschläge
Nachzulage, Aufwandsersatz für den Hund
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig bis zum Ende des 1. Dienstmonats ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Ab dem 2. Dienstmonat beträgt die beiderseitige Kündigungsfrist 2 Wochen.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Sämtliche Ansprüche verfallen , sofern sie nicht innerhalb einer Frist von
4 Monaten
nach Fälligkeit
schriftlich
beim Arbeitgeber geltend gemacht werden.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
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Im § 14 werden nunmehr alle Kinder (Pflege-, Stief-, Adoptiv- und Kinder einer eingetragenen Partnerschaft), sowie alle Eltern erfasst.
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Verfall für nicht Betriebsrats-Betriebe von 4 auf 6 Monate verlängert.
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Verkürzung der Arbeitsbereitschaft von 60 auf 48 Stunden.