Wachorgane Bewachungsgewerbe / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft vida
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der KV-Löhne um durchschnittlich 2,5 %
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Bei einem Wechsel der Arbeitgeber oder bei Wiedereinstieg in die Branche innerhalb von 24 Monaten bekommen die ArbeitnehmerInnen das volle Urlaubs- und Weihnachtsgeld weiterbezahlt.
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Mindestlohn von € 9,43 bis € 11,76 pro Stunde
Zulagen/Zuschläge
Nachzulage, Aufwandsersatz für den Hund
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
Redaktionelle Anmerkungen
Das Abschlussprotokoll des außerordentlichen KV-Abschlusses vom September 2021 lautet auszugsweise wie folgt (finales Einspielen des gesamten KV-Textes erfolgt unverzüglich nach Hinterlegung):Vor dem Hintergrund der besonderen Eigenschaften des Bewachungsgewerbes wird von den Kollektivvertragspartnern übereinstimmend und ausdrücklich festgehalten, dass es sich beim Bewachungsgewerbe um eine Branche im Sinne von § 1159 Abs 2 ABGB in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I 153/2017 handelt, da in dieser Branche Betriebe überwiegen, die regelmäßig zu gewissen Zeiten des Jahres erheblich verstärkt arbeiten.Es wird vereinbart, dass die derzeit bestehende Kündigungsregelung des § 19 KV nach in Kraft treten von § 1159 ABGB, in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I 153/2017, bis zum 31. Dezember 2021 in Geltung bleibt.Ab 1. Jänner 2022 betragen die Kündigungsfristen für Arbeitgeber, nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit
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von mehr als einem Monat bis zum vollendeten 3. Jahr |
2 Wochen |
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von mehr als 3 Jahren bis zum vollendeten 5. Jahr |
4 Wochen |
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von mehr als 5 Jahren bis zum vollendeten 10. Jahr |
6 Wochen |
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von mehr als 10 Jahren |
8 Wochen |
Ab 1. Jänner 2022 beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach Ablauf eines Monats 2 Wochen.Sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern kann das Arbeitsverhältnis täglich gekündigt werden (kein Kündigungstermin).
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig bis zum Ende des 1. Dienstmonats ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Ab dem 2. Dienstmonat beträgt die beiderseitige Kündigungsfrist 2 Wochen.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Sämtliche Ansprüche verfallen , sofern sie nicht innerhalb einer Frist von
4 Monaten
nach Fälligkeit
schriftlich
beim Arbeitgeber geltend gemacht werden.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
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Im § 14 werden nunmehr alle Kinder (Pflege-, Stief-, Adoptiv- und Kinder einer eingetragenen Partnerschaft), sowie alle Eltern erfasst.
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Verfall für nicht Betriebsrats-Betriebe von 4 auf 6 Monate verlängert.
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Verkürzung der Arbeitsbereitschaft von 60 auf 48 Stunden.