Abschluss Versicherungsunternehmungen / Aussendienst
Redaktionelle Anmerkungen
Gewerkschaft GPA
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Die Jahresmindestentgelte lt. § 3 Abs. 3 erhöhen sich um 9,53 %.
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Es wird eine neue Stufe 7 im § 3 Abs. 3 mit einem Betrag von EUR 39.339,89 eingefügt.
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Das neue Mindestentgelt beträgt EUR 1.984,80.
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Die Kinderzulage erhöht sich um 8,6 %.
Geltungsbeginn: 1.3.2023
(Laufzeit: 12 Monate)