Arbeitgeber:
Die ersten 5 Arbeitsjahre zum Monatsletzten, danach zum Quartalsende
1. und 2. Dienstjahr: |
6 Wochen |
nach der Vollendung des 2. Dienstjahres: |
2 Monate |
nach der Vollendung des 5. Dienstjahres: |
3 Monate |
nach der Vollendung des 15. Dienstjahres: |
4 Monate |
nach der Vollendung des 25. Dienstjahres: |
5 Monate |
erweiterter Kündigungsschutz:
Nach 20 Dienstjahren oder 15 Dienstjahren und Vollendung des 45. Lebensjahres oder 10 Dienstjahren und Vollendung des 50. Lebensjahres nach 10 Dienstjahren ist eine Kündigung durch die
Universität
nur bei Vorliegen bestimmter, im Kollektivvertrag aufgezählter Gründe zulässig.