Universitäten / Beilage / Lohn/Gehalt
Änderungen im Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten: ”5. Nachtrag vom 20. Dezember 2013”
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Hinterlegte Fassung beim BMASK
1. Änderung § 4 Betriebsvereinbarungen
§ 4 Z 10 lautet wie folgt:
10.
Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes der Normalarbeitszeit beim allgemeinen Universitätspersonal (§ 34 Abs. 3); Ausdehnung der täglichen und wöchentlichen Normalarbeitszeit bei Arbeitsbereitschaft (§ 34 Abs. 6 letzter Satz);
2. Änderung § 34 Arbeitszeit
Bei § 34 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt:
Durch Betriebsvereinbarung kann die wöchentliche Normalarbeitszeit bis auf 60 Stunden und die tägliche Normalarbeitszeit bis zu 12 Stunden ausgedehnt werden.
6. Änderung § 81 Änderungen
In § 81 wird folgender Abs. 8 angefügt:
(8)
Die Gehälter der diesem Kollektivvertrag unterliegenden ArbeitnehmerInnen der Universitäten (§§ 49, 54), jeweils einschließlich allfälliger Überzahlungen, sowie die Lehrlingsentschädigung (§ 56) werden mit Wirkung ab 1.1.2014 um 2,1 % erhöht. Die so errechneten Beträge wurden kaufmännisch auf die erste Dezimalstelle gerundet.
Wien, am 20. Dezember 2013
Österreichischer Gewerkschaftsbund |
Dachverband der Universitäten |
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst |
Dr. Wilhelm Gloss |
Rektor Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Schütz |
Vorsitzender-Stellvertreter |
Vorsitzender des Dachverbandes |