ArbeitnehmerIn
:
1 Monat zum Monatsletzten
Arbeitgeber
:
zum Ablauf des Kalendervierteljahres gemäß § 20 Angestelltengesetz
Nach Vollendung des 50. Lebensjahres und 10 effektiven Dienstjahren beim Umweltbundesamt – erhöhter Bestandschutz: Kündigung durch den Dienstgeber nur bei Vorliegen bestimmter Gründe zulässig.