außerordentliche Abfertigung
Formel zur Berechnung der außerordentlichen Abfertigung:
Bruttomonatsentgelt x vollendetes Lebensjahr x begonnenes Dienstjahr
170
Bei Mitarbeitern, die das 5. Dienstjahr und das 30. Lebensjahr vollendet haben, wird der Teiler auf 150 reduziert.
Bei Mitarbeitern, die das 10. Dienstjahr und das 35. Lebensjahr vollendet haben, wird der Teiler auf 130 reduziert.
Bei Mitarbeitern, die das 15. Dienstjahr und das 40. Lebensjahr vollendet haben, wird der Teiler auf 110 reduziert.
Bei Mitarbeitern, die das 20. Dienstjahr und das 45. Lebensjahr vollendet haben, wird der Teiler auf 90 reduziert.
Bei Mitarbeitern, die das 25. Dienstjahr und das 50. Lebensjahr vollendet haben, wird der Teiler auf 80 reduziert.
Mitarbeiter, für die nach diesen Kriterien der Teiler 170 zur Anwendung kommt, erhalten jedenfalls eine außerordentliche Abfertigung in Höhe eines Monatsentgelts.
Errechnete Zahl / Gehalt = Quotient
Außerordentliche Abfertigung = Quotient x Gehalt
Gehalt:
laufender monatlicher Bezug inklusive einzelvertraglicher und kollektivvertraglicher Zulagen (alle 12 oder 14 Mal zustehenden Zulagen).
Quotient:
abzurunden, wenn die erste Dezimalstelle 0 bis 4 beträgt, andernfalls aufzurunden auf ganze Zahl.
Bruttomonatsentgelt:
Letztgehalt plus kollektivvertragliche und einzelvertragliche Zulagen (alle 12 oder 14 Mal zustehenden Zulagen) plus Überstundenpauschale plus anteilige Sonderzahlungen.
Zulagen:
darunter fallen fixe Zulagen wie Teamleaderzulagen, Supervisorzulagen etc., nicht aber anlassbezogene Zulagen wie Kältezulagen, Schmutzzulagen, Schichtleiterzulagen etc.