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Theatererhalterverband / technisches Personal u. Verwaltung / Lohn-/Gehaltsordnung

Kollektivvertrag

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft younion / Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

abgeschlossen zwischen

dem Bühnenverein

österreichischer Bundesländer und Städte

und dem

Österreichischen Gewerkschaftsbund,

younion_Die Daseinsgewerkschaft

Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben

Inhalt:

Lohnrechtlicher Teil

§ 33 und 34

Unterschriftenliste

Für den Zeitraum 1.1.2023–31.12.2023

Löhne, Gehälter: + 7, 15 % mind. EUR 170,00

Treueprämien, Nebengebühren:+ 7,32 %

Lehrlingsentschädigungen: + 7,15 % mind. EUR 170,00

Die verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen und Anreden gelten für beiderlei Geschlechter.


Zulagen
(analog Zulagenordnung § 33 KollV)
§ 33 Ziffer 1:
Die Theaterunternehmer und Betriebsräte werden ermächtigt, BV's mit dem Inhalt abzuschließen, in diesen Zulagen zu pauschalieren, pauschalierte Erschwerniszulagen festzusetzen, sowie eine Theaterbetriebszulage festzulegen .
§ 33 Ziffer 2:
Die Dienstnehmer/innen haben - sofern die jeweiligen Voraussetzungen zutreffen - Anspruch auf folgende Zulagen:
lit. a:  Theaterbetriebszulage (TBZ)
Die Höhe der TBZ ist in einer unbefristeten BV festzulegen. Bei der Festsetzung der Höhe der TBZ ist insbesondere auf folgende Punkte Bedacht zu nehmen:
  • Entfall von Überstunden aufgrund der Anwendung des§ 9 KollV;
  • Erweiterung des NAZ-Rahmens; jegliche Sonntagsarbeit;
  • Verkürzte Arbeitszeit an Feiertagen; Ersatzruhetag für Feiertagsarbeit;
  • Eventuelle andere Zulagen aufgrund einer bestehenden oder künftig errichteten BV.
lit. b:  Durchrechnungszulage (DRZ f § 9 Abs. 5 KollV)
Die Höhe der DRZ ist in einer befristeten BV festzulegen. Bei der Festsetzung der Höhe der DRZ ist insbesondere auf folgende Punkte Bedacht zu nehmen:
  • Entfall der Überstunden; Entfall von Ablösen;
  • Jahressechstel; 5/22 -Abgeltung; Mehrarbeit.
lit. c:  Erschwerniszulage
Die Erschwerniszulage aufgrund der erweiterten Leistungspflicht beträgt, sofern sie nicht nach § 28 Abs. 5 KollV durch BV pauschaliert ist:
nach § 28 Abs. 5 lit. a für jede Dienstleistung: € 7,38
nach § 28 Abs. 5 lit. a1 für jede Dienstleistung: € 14,81
nach § 28 Abs. 5 lit. b für jede Dienstleistung: € 9,55
nach § 28 Abs. 5 lit. b1 für jede Dienstleistung: € 12,73
nach § 28 Abs. 5 lit. f für jede Dienstleistung: € 9,26
§ 33 Ziffer 3:
Die in den Absätzen 1 und 2 lit. a und b dieser Zulagenordnung angeführten Zulagen sind bei den Sonderzahlungen (§ 22 KollV) zu berücksichtigen.
Treueprämien für Dienstnehmer/innen des Publikumsdienstes (§ 30 Abs. 5 KollV)
Die Treueprämie der Stufe I beträgt (nach vier Saisonen) € 23,25
Die Treueprämie der Stufe II beträgt (nach acht Saisonen) € 46,52
Die Treueprämie der Stufe III beträgt (nach zwölf Saisonen) € 69,76


Lohn- und Gehaltsansätze (§ 34 KollV)
Der Mindestlohn der einzelnen Lohngruppen beträgt ab 1.1.2023:

Erhöhung: 7,15% mind. um EUR 170,00

Erhöhung Lehrlingsentschädigung: 7,15% mind. um EUR 170,00
Vorstände:
Sondergruppe S:
Technischer Leiter/Inspektor
Vorstellungspersonal
Lohngruppe J:
Vorstellungsaushelfer/in nach Diensten (pro Dienst: 4 ½ Stunden).

pro Dienst (Vorstellung oder Probe)
€ 50,38
Stundenlohn Lohngruppe I, Stufe 1 x 4,5
€ 11,196 x 4,5 = € 50,38
Publikumsdienst
Lohngruppe K:
Leiter/in Billeteusen/Billeteure, Leiter/in Publikumsgarderobiers/Publikumsgarderobieren.

Pro Vorstellung: Entlohnung
€ 39,65
Publikumsdienst
Lohngruppe L:
Billeteusen/Billeteure, Publikumsgarderobiers/Publikumsgarderobieren, sonstiges Dienstpersonal der Zuschauerräume.

Pro Vorstellung: Entlohnung
€ 35,29
Vorstände
Lohngruppe A2:
Obermeister Bühne, Obermeister Beleuchtung.
Lohngruppe A1:
Bühnenmeister mit Vorstandsfunktion, Beleuchtungsmeister mit Vorstandsfunktion, Vorstand mit erhöhter Verantwortung, Vorstand Malersaal.
Lohngruppe B2:
Bühnenmeister, Beleuchtungsmeister, Vorstand Ton, Vorstand Maske, Vorstand Requisite, Werkstättenvorstand.
Lohngruppe B1:
Seiten-, Maschinen- und Schnürbodenmeister mit Bühnenmeisterprüfung; Tonmeister geprüft oder nach fachlicher innerbetrieblicher Beurteilung; Maskenbildner mit einer erfolgreich abgeschlossenen einschlägigen Hochschulausbildung zumindest auf dem Niveau eines Bachelorstudiums oder mit erfolgreich abgelegter Meisterprüfung für Maskenbildner; Maskenbildner der Lohngruppe G und G1 nach innerbetrieblicher Beurteilung durch den Dienstgeber unter vorheriger Beratung mit dem Betriebsrat im Hinblick auf die bei ihnen vorhandenen besonderen Fachkenntnisse oder langjährigen Erfahrungen im Fachgebiet Maske eines Theaterbetriebs. Die näheren Bestimmungen hinsichtlich der innerbetrieblichen Beurteilung können durch Betriebsvereinbarung geregelt werden. Bestehende Vereinbarungen zwischen Dienstgeber und Betriebsrat, gleich welcher Art immer, bleiben bestehen. Waffenmeister, Pyrotechniker, Medientechniker, Videotechniker, Vorstand Ankleider; techn. Angestellte mit Meister- oder Konzessionsprüfung mit erhöhter Verantwortung. Theatermaler, Kascheur, stv. Werkstättenvorstand.
Werkstättenpersonal
Lohngruppe D1:
Technische Angestellte.
Lohngruppe D:
In ihrem erlernten Beruf überwiegend verwendete Mitarbeiter/innen des Werkstättenpersonals mit erhöhtem Verantwortungsbereich.
Lohngruppe E:
In ihrem erlernten Beruf überwiegend verwendete Mitarbeiter/innen des Werkstättenpersonals nach zweijähriger Dienstzeit in der Lohngruppe F.
Lohngruppe F:
Ungelernte Arbeiter/innen, Mitarbeiter/innen mit erlerntem, jedoch nicht einschlägigem Beruf, Aushilfen, Ferialarbeiter/innen.
Vorstellungspersonal
Lohngruppe G2:
Stellwerksmanipulant; selbst. Tontechniker, Seiten-, Maschinen- und Schnürbodenmeister ohne Bühnenmeisterprüfung.
Lohngruppe G1:
Techn. Angestellte; Veranstaltungstechniker mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung für Veranstaltungstechniker; Maskenbildner mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung für Maskenbildner.
Lohngruppe G:
In ihrem erlernten Beruf verwendete Mitarbeiter mit erhöhtem Verantwortungsbereich, Tontechniker, sowie Elektriker als Beleuchter, selbstständige Requisiteure und Maskenbildner (ohne Maskenbildner-Lehrabschlussprüfung, jedoch mit Friseur-Lehrabschlussprüfung) nach zweijähriger Dienstzeit in Lohngruppe H.
Lohngruppe H:
In ihrem erlernten Beruf (z.B. Tischler, Schlosser, Tapezierer, etc.) verwendete Mitarbeiter des Vorstellungspersonals; Beleuchter (Elektriker), Requisiteure, Mitarbeiter Maske (ohne Maskenbildner-Lehrabschlussprüfung, jedoch mit Friseur- Lehrabschlussprüfung), Ankleider (z.B. Schneider), Orchesterwarte, sowie Mitarbeiter der Lohngruppe I nach zweijähriger Dienstzeit.
Lohngruppe I:
Ungelernte Arbeiter/in oder Mitarbeiter/in mit erlerntem, jedoch nicht einschlägigem Beruf, Aushilfen.
Hauspersonal
Lohngruppe M1:
Technische Angestellte.
Lohngruppe M:
Hausaufseher, Professionisten und Hausarbeiter mit einschlägigem Berufsabschluss.
Lohngruppe N:
Portiere.
Lohngruppe O:
Reinigungspersonal, Hausarbeiter, Bote.

Stufe Dienstjahre A2 A1 B2 B1 F, I
Euro
1 bis 2 Jahre 2.731,32 2.447,64 2.316,25 2.236,41 1.837,27
2 nach 2 Jahren 2.801,50 2.469,10 2.368,38 2.280,22 1.879,51
3 nach 4 Jahren 2.942,24 2.586,78 2.474,99 2.372,65 1.905,29
4 nach 6 Jahren 3.013,85 2.651,60 2.529,32 2.422,93 1.937,38
5 nach 8 Jahren 3.085,34 2.717,51 2.587,61 2.470,26 1.969,64
6 nach 10 Jahren 3.214,51 2.844,32 2.705,53 2.571,40 2.015,99
7 nach 12 Jahren 3.273,60 2.889,24 2.745,55 2.606,96 2.037,55
8 nach 14 Jahren 3.314,48 2.927,95 2.779,70 2.642,79 2.069,52
9 nach 16 Jahren 3.368,23 2.978,57 2.824,80 2.678,89 2.081,14
10 nach 18 Jahren 3.415,31 3.023,11 2.864,19 2.715,56 2.102,52
11 nach 20 Jahren 3.461,88 3.067,01 2.903,51 2.749,01 2.123,76
12 nach 22 Jahren 3.509,77 3.112,00 2.943,53 2.787,51 2.145,87
13 nach 24 Jahren 3.556,88 3.156,39 2.983,06 2.823,50 2.167,87
14 nach 26 Jahren 3.604,00 3.201,00 3.022,63 2.860,38 2.189,06
15 nach 28 Jahren 3.651,49 3.245,83 3.062,00 2.896,39 2.210,74
16 nach 30 Jahren 3.697,89 3.289,88 3.100,47 2.932,86 2.232,53
17 nach 32 Jahren 3.764,25 3.351,92 3.155,69 2.983,73 2.262,83
18 nach 34 Jahren 3.832,47 3.415,31 3.211,99 3.035,51 2.295,74
19 nach 36 Jahren 3.903,45 3.479,95 3.269,74 3.087,63 2.329,92
20 nach 38 Jahren 3.978,12 3.546,08 3.328,57 3.141,21 2.365,34
21 nach 40 Jahren 4.054,68 3.613,33 3.388,33 3.195,55 2.401,95
22 nach 42 Jahren 4.132,72 3.681,77 3.449,20 3.251,52 2.439,54
Stufe Dienstjahre G2 D1, G1, M1 D, G, M E, H, N O
Euro
1 bis 2 Jahre 2.187,50 2.138,70 2.038,21 1.931,81 1.877,14
2 nach 2 Jahren 2.224,82 2.174,75 2.077,02 1.966,78 1.931,81
3 nach 4 Jahren 2.320,29 2.267,77 2.155,44 1.997,40 1.966,78
4 nach 6 Jahren 2.367,35 2.313,49 2.195,92 2.032,32 1.997,40
5 nach 8 Jahren 2.416,51 2.359,97 2.235,10 2.057,20 2.032,32
6 nach 10 Jahren 2.511,18 2.452,33 2.297,27 2.108,08 2.057,20
7 nach 12 Jahren 2.547,09 2.487,14 2.325,01 2.141,66 2.108,08
8 nach 14 Jahren 2.582,30 2.518,65 2.354,08 2.165,31 2.141,66
9 nach 16 Jahren 2.619,23 2.551,75 2.382,53 2.188,54 2.165,31
10 nach 18 Jahren 2.656,21 2.587,61 2.412,15 2.211,98 2.188,54
11 nach 20 Jahren 2.691,78 2.621,99 2.441,53 2.235,60 2.211,98
12 nach 22 Jahren 2.728,42 2.657,76 2.470,58 2.258,39 2.235,60
13 nach 24 Jahren 2.765,22 2.693,41 2.499,49 2.282,48 2.258,39
14 nach 26 Jahren 2.800,83 2.728,09 2.529,32 2.308,46 2.282,48
15 nach 28 Jahren 2.837,07 2.763,25 2.559,57 2.333,32 2.308,46
16 nach 30 Jahren 2.874,31 2.799,34 2.592,10 2.358,61 2.333,32
17 nach 32 Jahren 2.924,76 2.848,68 2.637,40 2.394,93 2.358,61
18 nach 34 Jahren 2.977,08 2.899,48 2.684,06 2.432,16 2.394,82
19 nach 36 Jahren 3.029,83 2.951,21 2.734,29 2.470,58 2.432,16
20 nach 38 Jahren 3.083,53 3.003,96 2.782,80 2.509,08 2.470,58
21 nach 40 Jahren 3.137,94 3.057,25 2.832,23 2.549,53 2.509,08
22 nach 42 Jahren 3.194,27 3.111,87 2.882,57 2.594,27 2.549,53
Lehrlinge
Lohngruppe P:
Lehrlingsentschädigung
1. Lehrjahr € 793,19
2. Lehrjahr € 959,71
3. Lehrjahr € 1.137,05
4. Lehrjahr € 1.408,77
Der Lehrling hat überdies Anspruch auf Ersatz der Internatskosten für die zu besuchende Berufsschule.

Dieser Lohn- bzw. Gehaltsabschluss gilt ab 1.1.2023 und hat eine Laufzeit von zwölf Monaten.


Den Abschluss der Erhöhungen bestätigen:
Für den Bühnenverein österreichischer Bundesländer und Städte
Gleisdorfer Gasse 10a, 8010 Graz:
Landeshauptmann Mag. Christopher Drexler Stadträtin Mag.a Ursula Schwarzl
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreterin
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresienstraße 11, 1090 Wien
Geschäftsführung:
Ing. Christian Meidlinger Angela Lueger
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreterin
Graz, am 30.1.2023