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Theatererhalterverband / technisches Personal u. Verwaltung / Beilage

Zusatz Kollektivvertrag Arbeitsrechtliche Änderungen


abgeschlossen zwischen dem Theatererhalterverband österreichischer Bundesländer und Städte und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe, Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben



Änderung § 27 Werkstättenpersonal
1. Lohngruppeneinteilung
Die Lohngruppe P (Lehrlinge) wird nach der Lohngruppe F aufgenommen.


Änderung § 28 Vorstellungspersonal
1. Lohngruppeneinteilung
Die Lohngruppe P (Lehrlinge) wird nach der Lohngruppe J aufgenommen.


Änderung § 29 Hauspersonal
1. Lohngruppeneinteilung
Die Lohngruppe P (Lehrlinge) wird nach der Lohngruppe O aufgenommen.


Änderung § 32 Grundsätzliches, Wechsel in neue Lohn-/Gehaltsgruppe
§ 32 Abs. 5 wird neu eingeführt:
Der ausgelernte Veranstaltungstechniker, mit Lehrabschlussprüfung, ist in die Lohngruppe H einzustufen und nach 2jähriger Berufserfahrung ist er in die Lohngruppe G umzustufen.


Gültigkeit
Ab 1. Jänner 2007



Wien, am 12. Jänner 2007
Für den Theaterhalterverband
Österreichischer Bundesländer und Städte
Dr. Josef Pühringer
Landeshauptmann
Dr. Heinz Schaden
Bürgermeister
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreter
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
Peter Paul Skrepek Dr. Herbert Stegmüller
Vorsitzender Zentralsekretär
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben
Gerhard Legner Martin Mayer
Vorsitzender Sekretär
Gerhard Georgi
Fachgruppenvorsitzender