Theatererhalterverband / technisches Personal u. Verwaltung / Beilage
Zusatz Kollektivvertrag Arbeitsrechtliche Änderungen
abgeschlossen zwischen dem Theatererhalterverband österreichischer Bundesländer und Städte und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe, Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben
Änderung § 27 Werkstättenpersonal
1. Lohngruppeneinteilung
Die Lohngruppe P (Lehrlinge) wird nach der Lohngruppe F aufgenommen.
Änderung § 28 Vorstellungspersonal
1. Lohngruppeneinteilung
Die Lohngruppe P (Lehrlinge) wird nach der Lohngruppe J aufgenommen.
Änderung § 29 Hauspersonal
1. Lohngruppeneinteilung
Die Lohngruppe P (Lehrlinge) wird nach der Lohngruppe O aufgenommen.
Änderung § 32 Grundsätzliches, Wechsel in neue Lohn-/Gehaltsgruppe
§ 32 Abs. 5 wird neu eingeführt:
Der ausgelernte Veranstaltungstechniker, mit Lehrabschlussprüfung, ist in die Lohngruppe H einzustufen und nach 2jähriger Berufserfahrung ist er in die Lohngruppe G umzustufen.
Gültigkeit
Ab 1. Jänner 2007
Wien, am 12. Jänner 2007
Für den Theaterhalterverband Österreichischer Bundesländer und Städte |
Dr. Josef Pühringer Landeshauptmann |
Dr. Heinz Schaden Bürgermeister |
Vorsitzender |
Vorsitzender-Stellvertreter |
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe |
Peter Paul Skrepek |
Dr. Herbert Stegmüller |
Vorsitzender |
Zentralsekretär |
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben |
Gerhard Legner |
Martin Mayer |
Vorsitzender |
Sekretär |
Gerhard Georgi Fachgruppenvorsitzender |