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Theatererhalterverband / Bühnenmitglieder / Lohn-/Gehaltsordnung

ZUSATZ ZUM KOLLEKTIVVERTRAG

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft younion / Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

abgeschlossen zwischen

dem Theatererhalterverband österreichischer Bundesländer und Städte,
4020 Linz, Promenade 39

und

dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,
younion-Die Daseinsgewerkschaft,
Sektion Bühnenangehörige, Wien 9, Maria-Theresien-Straße 11.


Für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019
1)  Die kollektivvertraglichen Mindestgagen / Mindestgehälter im § 15 für das künstlerische Personal der Bundesländertheater werden ab 01. Jänner 2019 um 2,33 %, zuzüglich EUR 19,50 erhöht.
Alle
kollektivvertraglichen Pauschalen und Treuezulagen werden ebenfalls ab 01. Jänner 2019 um 2,76 % erhöht.
Für die im § 15 genannten monatlichen Gehälter (Gagen) gelten ab 01. Jänner 2019 demnach folgende Mindessätze:
Darstellendes Personal
a) für Solist/innen sowie Solotänzer/innen
EUR 1.881,90
b) für Chormitglieder
EUR 1.704,82
c) für Mitglieder des Ballettcorps
EUR 1.704,82
Szenischer Dienst
a) für Trainingsmeister/innen
EUR 1.881,90
b) für Assistent/innen
EUR 1.739,60
c) Inspizient/innen und Souffleure/Souffleusen
EUR 1.739,60
2)  Mit Wirksamkeit ab 01. Jänner 2019 werden die §§ 48 Abs. 1, 57 Abs. 1 wie folgt geändert:
Redaktionelle Anmerkungen Anmerkung der Redaktion: Das Datum in der hinterlegten Version lautet 01. Jänner 2018

§ 48 Abs. 1: Es werden Treuezulagen in folgender Weise gewährt:
a) für Chormitglieder nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von
EUR 48,21
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 48,21
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 48,21
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 48,21
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 48,21
nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 48,21
nach vollendeten 20 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 48,21
monatlich.
b) für die Mitglieder des Ballettcorps (Gruppenverpflichtete) nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von
EUR 48,21
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 48,21
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 48,21
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 48,21
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 48,21
nach vollendeten zwölf Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 48,21
und nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 48,21
monatlich.

§ 57 Abs. 1: Den Bühnenmitgliedern, die in die Gruppe der Assistenten/innen, Inspizienten/innen und Souffleure/Souffleusen (§ 1 Abschnitt C lit b und c) gehören, werden Treuezulagen in folgender Weise gewährt:
c) nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von
EUR 48,21
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 48,21
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 48,21
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 48,21
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 48,21
nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 48,21
und nach vollendeten 20 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren
EUR 48,21
monatlich.

Dieser Lohn- bzw. Gehaltsabschluss gilt ab 01. Jänner 2019 und hat eine Laufzeit von
zwölf Monaten
.

Linz, am 21. Jänner 2019


Den Abschluss der Erhöhungen bestätigen:
Für den Theatererhalterverband österreichischer Bundesländer und Städte,
Promenade 39, 4020 Linz:
Landesrat Mag. Christopher Drexler Stadträtin Mag.a Ursula Schwarzl
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreterin
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion_Die Daseinsgewerkschaft,
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
Geschäftsführung:
Ing. Christian Meidlinger Angela Lueger
Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreterin