KV-Infoplattform

Theaterbetriebe W / technisches Bühnenpersonal / Beilage

KOLLEKTIVVERTRAG


Authentische Interpretation der Bestimmungen der §§ 8 und 15 des Kollektivvertrages vom 17.5.1991


I. Vertragspartner
Dieser Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen
der Fachgruppe Wien der Kultur- und Vergnügungsbetriebe, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Wirtschaftskammer Wien, Judenplatz 3-4, 1010 Wien
und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe, Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben, Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien.


II. Authentische Interpretation
Die Vertragspartner kommen überein, dass § 8 des Kollektivvertrages vom 15.5.1991 (Dienstzeitanrechnung) so zu verstehen ist, dass sich die Anrechnung der Vordienstzeiten auf die Einstufung in das Kollektivvertrags-Schema beschränkt. Eine Anrechnung von Vordienstzeiten auf sonstige dienstzeitabhängige Ansprüche findet nach dieser Bestimmung nicht statt.
Die Kollektivvertragsparteien kommen weiters überein, dass gemäß § 15 des Kollektivvertrages vom 17.5.1991 (Urlaub) nicht 5, sondern 10 Vordienstjahre gemäß § 3 Abs. 2 Ziffern 1, 5 und 6 Urlaubsgesetz anzurechnen sind.



Wien, am 30.5.2006
Für die
Wirtschaftskammer Wien
Fachgruppe Wien der Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Komm.Rat Fery Keinrath
Obmann der Fachgruppe
Mag. Oswald Bacovsky
Fachgruppengeschäftsführer
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
Dr. Herbert Stegmüller
Zentralsekretär
Peter Paul Srepek
Vorsitzender
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben
Martin Mayer
Sekretär
Gerhard Legner
Vorsitzender