Theaterbetriebe W / technisches Bühnenpersonal / Beilage
KOLLEKTIVVERTRAG
Authentische Interpretation der Bestimmungen der §§ 8 und 15 des Kollektivvertrages vom 17.5.1991
I. Vertragspartner
Dieser Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen
der Fachgruppe Wien der Kultur- und Vergnügungsbetriebe, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Wirtschaftskammer Wien, Judenplatz 3-4, 1010 Wien
und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe, Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben, Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien.
II. Authentische Interpretation
Die Vertragspartner kommen überein, dass § 8 des Kollektivvertrages vom 15.5.1991 (Dienstzeitanrechnung) so zu verstehen ist, dass sich die Anrechnung der Vordienstzeiten auf die Einstufung in das Kollektivvertrags-Schema beschränkt. Eine Anrechnung von Vordienstzeiten auf sonstige dienstzeitabhängige Ansprüche findet nach dieser Bestimmung nicht statt.
Die Kollektivvertragsparteien kommen weiters überein, dass gemäß § 15 des Kollektivvertrages vom 17.5.1991 (Urlaub) nicht 5, sondern 10 Vordienstjahre gemäß § 3 Abs. 2 Ziffern 1, 5 und 6 Urlaubsgesetz anzurechnen sind.
Wien, am 30.5.2006
Für die Wirtschaftskammer Wien Fachgruppe Wien der Kultur- und Vergnügungsbetriebe Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft |
Komm.Rat Fery Keinrath Obmann der Fachgruppe |
Mag. Oswald Bacovsky Fachgruppengeschäftsführer |
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe |
Dr. Herbert Stegmüller Zentralsekretär |
Peter Paul Srepek Vorsitzender |
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben |
Martin Mayer Sekretär |
Gerhard Legner Vorsitzender |