Theaterbetriebe W / technisches Bühnenpersonal / Beilage
KOLLEKTIVVERTRAG
Änderungen im Kollektivvertrag vom 17.5.1991
I. Vertragspartner
Dieser Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen
der Fachgruppe Wien der Kultur- und Vergnügungsbetriebe, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Wirtschaftskammer Wien, Judenplatz 3-4, 1010 Wien
und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe, Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben, Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien.
II. Änderungen im Kollektivvertrag vom 17.5.1991
Mit diesem Kollektivvertrag wird der Kollektivvertrag vom 17.5.1991 für Theaterbetriebe Wien mit ganzjährigem Veranstaltungs- und Ausbildungsbetrieb in den §§ 1 und 2 geändert.
§ 1 lautet neu:
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag regelt alle Dienstverhältnisse zwischen dem Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Wiener Arbeitnehmer und ihrer Familien – Veranstaltungszentrum Akzent (im Folgenden kurz “Theater” oder “Theaterunternehmen” genannt) und dessen technischen Mitarbeitern.
§ 2 Z. 2 lautet neu:
Beide Vertragspartner haben das Recht, den Kollektivvertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Quartals zu kündigen.
§ 2 Z. 3 entfällt.
III. Geltungsbeginn
Dieser Kollektivvertrag tritt am 1.4.2006 in Kraft.
Für die Wirtschaftskammer Wien Fachgruppe Wien der Kultur- und Vergnügungsbetriebe Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft |
Komm.Rat Fery Keinrath Obmann der Fachgruppe |
Mag. Oswald Bacovsky Fachgruppengeschäftsführer |
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben |
Martin Mayer Sekretär |
Gerhard Legner Vorsitzender |