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Theaterbetriebe W / technisches Bühnenpersonal / Beilage

KOLLEKTIVVERTRAG


Änderungen im Kollektivvertrag vom 17.5.1991


I. Vertragspartner
Dieser Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen
der Fachgruppe Wien der Kultur- und Vergnügungsbetriebe, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Wirtschaftskammer Wien, Judenplatz 3-4, 1010 Wien
und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe, Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben, Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien.


II. Änderungen im Kollektivvertrag vom 17.5.1991
Mit diesem Kollektivvertrag wird der Kollektivvertrag vom 17.5.1991 für Theaterbetriebe Wien mit ganzjährigem Veranstaltungs- und Ausbildungsbetrieb in den §§ 1 und 2 geändert.

§ 1 lautet neu:
§ 1 Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag regelt alle Dienstverhältnisse zwischen dem Verein zur Förderung der kulturellen Interessen der Wiener Arbeitnehmer und ihrer Familien – Veranstaltungszentrum Akzent (im Folgenden kurz “Theater” oder “Theaterunternehmen” genannt) und dessen technischen Mitarbeitern.

§ 2 Z. 2 lautet neu:
Beide Vertragspartner haben das Recht, den Kollektivvertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Quartals zu kündigen.

§ 2 Z. 3 entfällt.


III. Geltungsbeginn
Dieser Kollektivvertrag tritt am 1.4.2006 in Kraft.

Für die
Wirtschaftskammer Wien
Fachgruppe Wien der Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Komm.Rat Fery Keinrath
Obmann der Fachgruppe
Mag. Oswald Bacovsky
Fachgruppengeschäftsführer
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben
Martin Mayer
Sekretär
Gerhard Legner
Vorsitzender