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Textilindustrie VLB / Zusatz

Zusatzkollektivvertrag


zur Verschiebung des Inkrafttretens des geänderten Absatzes im § 21 des Rahmenkollektivvertrages aufgrund der Bestimmungen in § 1053 Abs. 15 ABGB (BGBl. I 131/2020 vom 15.12.2020)
Abgeschlossen zwischen dem
Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie,
Berufsgruppe Textilindustrie;
einerseite und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE; andererseits
zum
Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter der Textilindustrie Österreichs
vom 1.4.2020.


I. Geltungsbereich
räumlich:
Für das
Bundesland Vorarlberg
fachlich:
Für alle dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie,
Berufsgruppe
Textilindustrie
Vorarlberg, angehörenden Unternehmungen bzw. selbständigen Betriebsabteilungen

persönlich:
Für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für gewerbliche Lehrlinge


II. Geltungsbeginn
Dieser Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag für die Arbeiterinn und Arbeiter der Textilindustrie Österreichs tritt am 1.1.2021 in Kraft


III. Änderungen des Rahmenkollektivvertrages (RKV) vom 1. April 2016
für die ArbeiterInnen der österreichischen Textilindustrie

Geändert wird der Absatz im § 21 Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach der Tabelle der Dauer der Kündigungsfristen und vor den Worten “Endet das Arbeitsverhältnis durch ...”

Ab dem 1.7.2021 gilt hinsichtlich der Kündigungstermine bei der Arbeitgeberkündigung folgende Regelung: Für alle bestehenden sowie künftig neu begründeten Dienstverhältnisse gilt im ersten Jahr des Dienstverhältnisses der Fünfzehnte und letzte Tag eines jeden Kalendermonats als vereinbarter Kündigungstermin. Ab dem zweiten Jahr des Dienstverhältnisses gilt nur mehr der letzte Tag eines jeden Kalendermonats als vereinbarter Kündigungstermin.



Feldkirch, 21.12.2020
WIRTSCHAFTSKAMMER VORARLBERG,
FACHGRUPPE DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE
Der Obmann: Der Geschäftsführer
Mag. Bertolg Bischof Mag. Andreas Staudacher
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Der Bundesvorsitzende
Rainer Wimmer
Der Bundessekretär: Der Sekretär:
Peter Schleinbach Gerald Cuny-Kreuzer