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Textilindustrie VLB / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe Textilindustrie, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, andererseits.


VI Zusatzkollektivvertrag über die Verrechnung von Kilometergeld für Personenkraftwagen
Der Abs. (3) des „§ 2 Kilometergeld“ dieses Zusatzkollektivvertrages für die Angestellten der Textilindustrie Österreichs vom 17. März 1999, gültig ab 1. April 1999 wird mit Wirksamkeit vom 01.04.2010 wie folgt abgeändert:
Nach dem Satz: „Diese Staffelung gilt für ab 1.4.2006 gefahrene Kilometer.“ wird eingefügt:
„Die Höhe beträgt jedoch ab 1. April 2010 bis einschließlich 31. Dezember 2010 (lt. BGBl I, 153/2009 vom 30.12.2009):
bis 15.000 km € 0,420
darüber € 0,395.

Diese Sätze gelten auch über den 31.12.2010 hinaus, soferne die Reisegebührenvorschrift weiterhin ein Kilometergeld von 42 Cent vorsieht und entsprechend der darin vorgesehenen Geltungsdauer.“