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Redaktionelle AnmerkungenQuelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
1.4.2020
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter um 1,6%
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Erhöhung der IST-Gehälter um 1,6%
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Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,6%
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Einmalige Corona-Zulage von 150 Euro für das Arbeiten während der COVID 19-Pandemie
Mindestlohn/Mindestgehalt
für Österreich (ausgenommen Vorarlberg)
Einfache Tätigkeiten: € 1.545,52 bis € 1.685,62
Qualifizierte Tätigkeiten: € 2.050,56 bis € 2.975,18
Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.864,92 bis € 5.033,94
für Vorarlberg
Einfache Tätigkeiten: € 1.542,85 bis € 1.781,65
Qualifizierte Tätigkeiten: € 2.145,92 bis € 3.140,51
Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 3.388,78 bis € 5.301,00
Lehrlingsentschädigung
für Österreich
Tabelle I
Tabelle II
im 1. Lehrjahr:
687,00
843,00
im 2. Lehrjahr:
837,00
1.111,00
im 3. Lehrjahr:
1.064,00
1.373,00
im 4. Lehrjahr:
1.308,00
1.584,00
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Überstundenzuschlag: 50 %, zu bestimmten Zeiten ua Überstunde in der 11. & 12. Täglichen bzw. über 50. wöchentl. Arbeitsstunde : 100 % Überstundendivisor für Sonntag und Feiertag: 1/143 Für die Zwecke der Berechnung der Normalarbeitsstunde sowie der Vergütung für die Mehrarbeit gem § 4a ist dagegen das Monatsgehalt durch 167 zu teilen.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche betreffend Dienstreisen und Aufwandsentschädigung müssen spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Dienstreise bei sonstigem Verfall durch Rechnungslegung geltend gemacht werden Der Anspruch auf Trennungskostenentschädigung muss innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit bei sonstigem Verfall geltend gemacht werden.