Textilindustrie / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter um 1,6%
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Erhöhung der IST-Gehälter um 1,6%
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Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,6%
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Einmalige Corona-Zulage von 150 Euro für das Arbeiten während der COVID 19-Pandemie
Mindestlohn/Mindestgehalt
für Österreich (ausgenommen Vorarlberg)
- Einfache Tätigkeiten: € 1.545,52 bis € 1.685,62
- Qualifizierte Tätigkeiten: € 2.050,56 bis € 2.975,18
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.864,92 bis € 5.033,94
für Vorarlberg
- Einfache Tätigkeiten: € 1.542,85 bis € 1.781,65
- Qualifizierte Tätigkeiten: € 2.145,92 bis € 3.140,51
- Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 3.388,78 bis € 5.301,00
Lehrlingsentschädigung
für Österreich
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Tabelle I |
Tabelle II |
im 1. Lehrjahr: |
687,00 |
843,00 |
im 2. Lehrjahr: |
837,00 |
1.111,00 |
im 3. Lehrjahr: |
1.064,00 |
1.373,00 |
im 4. Lehrjahr: |
1.308,00 |
1.584,00 |
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
Überstundenzuschlag: 50 %, zu bestimmten Zeiten ua Überstunde in der 11. & 12. Täglichen bzw. über 50. wöchentl. Arbeitsstunde : 100 %
Überstundendivisor für Sonntag und Feiertag: 1/143
Für die Zwecke der Berechnung der Normalarbeitsstunde sowie der Vergütung für die Mehrarbeit gem § 4a ist dagegen das Monatsgehalt durch 167 zu teilen.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche betreffend
Dienstreisen und
Aufwandsentschädigung müssen spätestens
innerhalb eines Monats nach Beendigung der Dienstreise bei sonstigem Verfall durch Rechnungslegung geltend gemacht werden
Der Anspruch auf
Trennungskostenentschädigung muss
innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit bei sonstigem Verfall geltend gemacht werden.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften