Textilindustrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt
KOLLEKTIVVERTRAG
abgeschlossen zwischen dem
FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE, Berufsgruppe Textilindustrie
einerseits und dem
ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh
andererseits.
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Artikel VI Änderungen im Rahmenrecht
Dem letzten Satz des § 8 Abs. 3 wird eine Einfügung bezüglich der Prüfungsvorbereitung bei Meister-Kursen gemacht, sodass dieser letzte Satz des § 8 Abs. 3 neu lautet:
„Gleiches gilt sinngemäß für ArbeitnehmerInnen, die sich zusätzlich zu ihrer Beschäftigung auf die Ablegung einer HTL-, HAK-Matura oder Meisterprüfung vorbereiten.“