Textilgewerbe / Stickereiwirtschaft VLB / Beilage / Lohn/Gehalt
Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer für Vorarlberg, Fachgruppe der Stickereiindustrie und der Landesinnung der Sticker, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Metall-Textil andererseits.
IV. Regelungen für Teilzeitbeschäftigte
Für Arbeitnehmer/innen, die während des Kalenderjahres von einer Vollbeschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigte oder umgekehrt übertreten, setzt sich der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration jeweils aus dem der Dienstzeit im Kalenderjahr entsprechenden Teil des Urlaubszuschusses/der Weihnachtsremuneration vor dem Übertritt und dem entsprechenden Teil nach dem Übertritt zusammen.
V. Gemeinsame Erklärung der Kollektivvertragspartner zur Aus- und Weiterbildung
Die Kollektivvertragspartner betonen die Wichtigkeit von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Betriebe und der Arbeitnehmer/innen. Sie empfehlen, Bildungsinteressen der Arbeitnehmer/innen zu fördern und betrieblich mögliche Rücksicht zu nehmen. Sie heben hervor, dass die diskriminierungsfreie Einbeziehung gerade der Frauen in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ein wichtiges gemeinsames Anliegen ist. Ebenso wichtig ist es, durch rechtzeitige Weiterqualifizierung zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer/innen beizutragen.
VI. Ergänzung Dienstzettel
Der Dienstzettel wird dahingehend ergänzt, dass folgender Punkt eingefügt wird:
„Name und Anschrift der Mitarbeitervorsorgekasse ...................... am ........................“
(Im Einzelfall gültig, wenn auf das individuelle Arbeitsverhältnis das MVK-Gesetz anzuwenden ist)