abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich,
Bundesinnung der Sticker, Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer und Seiler
und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Metall – Textil – Nahrung.
Abschluss 2007
vom 18. Mai 2007
Die Ergebnisse im Detail:
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne:
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Lohngruppe 1-6: Erhöhung um 2,3 Prozent
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Lohngruppe 7-12: Erhöhung um 2,2 Prozent
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Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen (auf volle Euro gerundet) um 2,3 Prozent
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Rahmenrechtliche Verbesserungen:
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Kündigungsfrist nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit – 3 Wochen
Geltungsbeginn: 1. Mai 2007 (12 Monate)
XIV. Beendigung des Arbeitsverhältnisses Änderung § 20
§ 20 (1) Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält folgende Fassung: Nach Ablauf der Probezeit oder schriftlich vereinbarter Befristung des Arbeitsverhältnisses, kann das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen mittels einer Kündigungsfrist von 2 Kalenderwochen einseitig beendet werden. Für durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigungen beträgt die Kündigungsfrist nach einer ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses von 20 Jahren 3 Kalenderwochen.