Telekom-Austria AG u. Tochterunternehmen / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte/ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
01.01.2018 (Laufzeit: 12 Monate)
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Dienstverträgen gemäß § 40 wird ab 1. Jänner 2018 der Monatsbruttobezug gemäß § 44 Abs. 2 um 2,3 %, höchstens jedoch um einen monatlichen Bruttobetrag von EUR 160,- (Deckel auf Basis des TTC) angehoben. Für Teilzeitbeschäftigte gilt der Deckel dem Ausmaß ihrer Beschäftigung entsprechend aliquot.
Mindestlohn/Mindestgehalt
Angestellte gem. § 40 KV:
- Grundstufe ... € 1.649,46
- Fachstufe ... € 1.780,37
- Expertenstufe ... € 1.920,91
Zulagen/Zuschläge
z. B. Dienstzulagen und Qualifikationsstufen nach Verwendungsgruppen.
Sonderzahlungen
Die Weihnachtsremuneration und der Urlaubszuschuss sind vierteljährlich auszubezahlen (März, Juni, September, November).
Nähere Informationen siehe KV-Langfassung.
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Überstundenzuschlag:
In der Zeit von 6 bis 22 Uhr Zuschlag von |
50 Prozent. |
In der Zeitvon 22 bis 6 Uhr Zuschlag von |
100 Prozent. |
An Sonn- und Feiertagen ein Zuschlag von |
200 Prozent. |
Kündigungsfristen
Es gelten die Regelungen des Angestelltengesetzes.
Die Kündigungsfrist hat am Fünfzehnten oder mit Ablauf eines Kalendermonats zu enden.