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Teigwarenerzeuger / Lohn-/Gehaltsordnung

Lohnvertrag


abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Nahrungs- und Genussmittelgewerbe, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
Abschlussinformation
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um
    + 7,60 % plus Aufrundung auf den vollen Euro
    .
  • Neuer Mindestlohn: 1.685,00 Euro
Geltungsbeginn: 1.1.2023
(Laufzeit: 12 Monate)


I. Geltungsbereich
Dieser Lohnvertrag gilt:
1.)
Räumlich:
Für das gesamte Bundesgebiet.
2.)
Fachlich:
Für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, die Gewerbeberechtigungen für die Erzeugung von Teigwaren besitzen.
3.)
Persönlich:
Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Wenn ein Betrieb auf Grund seiner verschiedenen Gewerbeberechtigungen gleichzeitig mehreren verschiedenen Lohnverträgen unterliegen würde, dann ist jener Lohnvertrag anzuwenden, welcher dem jahresumsatzmäßig überwiegend ausgeübten Erzeugungszweig entspricht.


II. Lohnsätze
Die nachstehend angeführten Löhne gelten unter Zugrundelegung einer 40-stündigen Wochenarbeitszeit für alle ArbeitnehmerInnen. Der Stundenlohn ist Monatslohn : 173.
Lohngruppen Monatslohn
1. KraftfahrerIn, TeigmischerIn, TrocknerIn, MaschinistIn, PresserIn 1.973,00
2. Qualifizierte ArbeitnehmerIn, MitfahrerIn 1.720,00
3. Sonstige ArbeitnehmerIn bei einer Betriebszugehörigkeit über 3 Monate*) 1.685,00
4. Sonstige ArbeitnehmerIn bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu 3 Monaten**) 1.685,00
*) für die Einstufung in die Lohnkategorie 3. sind vergleichbare Vordienstzeiten in der Teigwarenerzeugung zu berücksichtigen.
**) für die Einstufung in die Lohnkategorie 3. sind vergleichbare Vordienstzeiten in der Teigwarenerzeugung zu berücksichtigen.


III. Geltungsbeginn
Die angeführten Lohnsätze treten mit
1. Jänner 2023
in Kraft.



Wien, 13. Dezember 2023
BUNDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE
Bundesinnungsmeister Innungsmeisterin
KommR Willibald
MANDL
Mag. Jasmin
HAIDER-STADLER
Bundesinnungsgeschäftsführerin
DI Anka
LORENCZ
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Bundesvorsitzender Bundessekretär
Rainer
WIMMER
Peter
SCHLEINBACH
Sekretär
Erwin A.
KINSLECHNER