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Tapezierergewerbe / Beilage / Lohn/Gehalt

Kollektivvertrag

abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Maler und Tapezierer Österreichs einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, anderseits.
Artikel 2 Löhne


1.
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingseinkommen werden per 1.5.2022 für eine Laufzeit von 12 Monaten in Ziffer 2 neu festgesetzt.


2. Lohnordnung
Stundenlohn ab 1.5.2022
Euro
I. Spezialfacharbeiter 13,81
II. Facharbeiter nach dem 2. Jahr nach der Auslehre 12,52
III. Facharbeiter nach dem 1. Jahr nach der Auslehre 11,47
IV. Facharbeiter im 1. Jahr nach der Auslehre 11,09
V. Hilfsarbeiter 11,07
Lehrlingseinkommen pro Monat:
ab 1.5.2022
Euro
1. Lehrjahr 695,00
2. Lehrjahr 880,00
3. Lehrjahr 1.050,00
Lehrlinge, die im Lehrverhältnis das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten mit der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher.
Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, erhalten das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher.
Artikel 4 Änderung des Rahmenkollektivvertrages


Im § 8 Ziffer 2 lit. b lautet der erste Satz wie folgt:
Das Taggeld beträgt ab 1. Mai 2022 8,14 EUR, sofern der Arbeitnehmer täglich zu seiner Wohnung zurückkehrt und die Dienstreise länger als 7 Stunden beträgt.