Tapezierergewerbe / Beilage / Lohn/Gehalt
abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Maler und Tapezierer Österreichs einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, anderseits.
1.
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingseinkommen werden per 1.5.2022 für eine Laufzeit von 12 Monaten in Ziffer 2 neu festgesetzt.
2. Lohnordnung
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Stundenlohn ab 1.5.2022 Euro |
I. |
Spezialfacharbeiter |
13,81 |
II. |
Facharbeiter nach dem 2. Jahr nach der Auslehre |
12,52 |
III. |
Facharbeiter nach dem 1. Jahr nach der Auslehre |
11,47 |
IV. |
Facharbeiter im 1. Jahr nach der Auslehre |
11,09 |
V. |
Hilfsarbeiter |
11,07 |
Lehrlingseinkommen pro Monat:
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ab 1.5.2022 Euro |
1. Lehrjahr |
695,00 |
2. Lehrjahr |
880,00 |
3. Lehrjahr |
1.050,00 |
Lehrlinge, die im Lehrverhältnis das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten mit der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher.
Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, erhalten das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher.
Artikel 4 Änderung des Rahmenkollektivvertrages
Im § 8 Ziffer 2 lit. b lautet der erste Satz wie folgt:
Das Taggeld beträgt ab 1. Mai 2022 8,14 EUR, sofern der Arbeitnehmer täglich zu seiner Wohnung zurückkehrt und die Dienstreise länger als 7 Stunden beträgt.