Suppenindustrie / ZKV Qualitätsprämie Lehrlinge / Zusatz
Zusatzkollektivvertrag
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: WKÖ
über eine Prämie zur bestandenen Lehrabschlussprüfung
abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs,
VERBAND DER SUPPENINDUSTRIE
1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt:
a)
Räumlich:
Für die Bundesländer Oberösterreich und Kärnten.
b)
Fachlich:
Für die dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie angehörenden Suppenfabriken.
c)
Persönlich:
Für alle ArbeiterInnen und gewerblichen Lehrlinge, die in den oben angeführten Betrieben beschäftigt sind.
§ 2 Prämie zur bestandenen Lehrabschlussprüfung
Lehrlinge haben aus Anlass der bestandenen Lehrabschlussprüfung Anspruch auf eine einmalige Prämie in der Höhe von € 150,–. Bestehende betriebliche Regelungen bleiben aufrecht, können aber der Höhe nach darauf angerechnet werden.
§ 3 Geltungstermin
Dieser Kollektivvertrag tritt mir Wirkung vom
1. Dezember 2010 in Kraft.
Unterzeichnungsprotokoll
Wels, am 30. November 2010
Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie |
Obmann |
Geschäftsführer |
GD KR DI Marihart |
Dr. Michael Blass |
Verband der Suppenindustrie |
Obmann |
Geschäftsführer |
DI Manfred Müller |
Dr. Michael Blass |
Österreichischer Gewerkschaftsbund |
Gewerkschaft PRO-GE |
Bundesvorsitzender |
Bundessekretär |
Rainer Wimmer |
Manfred Anderle |
Sekretär |
Erwin A. Kinslechner |