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Suppenindustrie / ZKV Qualitätsprämie Lehrlinge / Zusatz

Zusatzkollektivvertrag

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: WKÖ

über eine Prämie zur bestandenen Lehrabschlussprüfung

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs,
VERBAND DER SUPPENINDUSTRIE

1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.


§ 1 Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt:
a)
Räumlich:
Für die Bundesländer Oberösterreich und Kärnten.
b)
Fachlich:
Für die dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie angehörenden Suppenfabriken.
c)
Persönlich:
Für alle ArbeiterInnen und gewerblichen Lehrlinge, die in den oben angeführten Betrieben beschäftigt sind.


§ 2 Prämie zur bestandenen Lehrabschlussprüfung
Lehrlinge haben aus Anlass der bestandenen Lehrabschlussprüfung Anspruch auf eine einmalige Prämie in der Höhe von € 150,–. Bestehende betriebliche Regelungen bleiben aufrecht, können aber der Höhe nach darauf angerechnet werden.


§ 3 Geltungstermin
Dieser Kollektivvertrag tritt mir Wirkung vom 1. Dezember 2010 in Kraft.


Unterzeichnungsprotokoll
Wels, am 30. November 2010
Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie
Obmann Geschäftsführer
GD KR DI Marihart Dr. Michael Blass
Verband der Suppenindustrie
Obmann Geschäftsführer
DI Manfred Müller Dr. Michael Blass
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft PRO-GE
Bundesvorsitzender Bundessekretär
Rainer Wimmer Manfred Anderle
Sekretär
Erwin A. Kinslechner