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Aenderung Historie

Zusatzkollektivvertrag


Umziehzeiten

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Suppenindustrie, 1030 Wien, Zaunergasse 1-3, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.


I. Geltungsbereich
a.
Räumlich:
Für alle Bundesländer der Republik Österreich.
b.
Fachlich:
Für die dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie angehörenden Suppenfabriken.
c.
Persönlich:
Für alle ArbeitnehmerInnen, soweit sie nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegen.


II. Zeitlicher Geltungsbereich
Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt mit
1. März 2019
in Kraft.


III. Umziehzeiten
Als Ersatz/Abgeltung für das an- und ablegen von vorgeschriebener Arbeitskleidung sind pro Schicht/Arbeitstag „Kurzpausen/Umziehzeiten“ im Gesamtausmaß von 8 Minuten zu gewähren. Diese Kurzpausen stehen nur jenen Arbeiternehmer/innen zu, die verpflichtet sind die Arbeitskleidung im Betrieb an- und abzulegen (HACCP und IFS Standards).
Bereits/Bestehende freiwillig gewährte betriebliche Pausen können auf die „Kurzpausen/Umziehzeiten“ angerechnet werden.
Können Umziehzeiten nicht in der Normalarbeitszeit untergebracht bzw. über „Kurzpausen/Umziehzeiten“ abgegolten/ausgeglichen werden sind sie auf ein Zeitkonto zu buchen. Die auf diesem Zeitkonto gebuchten Zeiten sind wie Mehrarbeitsstunden innerhalb von zwölf Monaten 1:1 durch Zeitausgleich oder Bezahlung auszugleichen, auf keinen Fall aber wie Überstunden zu behandeln.
Details zum Thema Umziehzeiten können in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.



Wien, am 19. Dezember 2018
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE
Obmann Geschäftsführerin
GD KR DI Johann
MARIHART
Mag Katharina
KOSSDORFF
VERBAND DER SUPPENINDUSTRIE
Obmann Geschäftsführerin
DI Martin
ZEILER
Mag Katharina
KOSSDORFF
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Bundesvorsitzender Bundessekretär
Rainer
WIMMER
Peter
SCHLEINBACH
Sekretär
Erwin A.
KINSLECHNER