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Süßwarenindustrie / ZKV Kostenersatz Berufssschule / Zusatz

Zusatzkollektivvertrag ”Kostenersatz für Ermässigungsausweise für die Fahrt zur Berufssschule“

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs
VERBAND DER SÜSSWARENINDUSTRIE

1030 Wien, Zaunergasse 1-3, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.


I. Geltungsbereich
a.
Räumlich:
Für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.
b.
Fachlich:
Für alle Betriebe, die dem Verband der Süßwarenindustrie angehören.
c.
Persönlich:
Für alle ArbeitnehmerInnen mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.


II. Geltungsbeginn
Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.


III.
Der Lehrbetrieb ersetzt jenen Lehrlingen, deren Berufsschule in einem anderen Bundesland liegt als ihr Lehrbetrieb, die Kosten für jene/n Ermäßigungsausweis/ e (z.B. ÖBB-Vorteilscard, Top Jugendticket), der/die notwendig ist/sind um die Berufsschule vergünstigt zu erreichen.



Wien, am 13. Dezember 2016
Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie
Obmann Geschäftsführerin
GD KR DI Johann MARIHART Mag Katharina KOSSDORFF
Verband der Süsswarenindustrie
Obmann Geschäftsführerin
Ing. Christoph PANUSCHKA Mag Katharina KOSSDORFF
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft PRO-GE
Bundesvorsitzender Bundessekretär
Rainer WIMMER Peter SCHLEINBACH
Sekretär
Gerhard RIESS