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Süßwarenindustrie / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft PRO-GE


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.01.2023


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Löhne um 8,15%
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um Ø 9,4%
  • Begünstigungsklausel für die Beibehaltung der Überzahlung


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten ab (LK5): € 2.014,72
  • Qualifizierte Tätigkeiten ab (LK3): € 2.140,33
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten ab (LK2a): € 2.396,57


Lehrlingseinkommen
Tabelle I Tabelle II
im 1. Lehrjahr € 1.000,00 € 1.150,00
im 2. Lehrjahr € 1.100,00 € 1.265,00
im 3. Lehrjahr € 1.515,00 € 1.745,00
im 4. Lehrjahr € 1.690,00 € 1.945,00


Zulagen
Für die Zeit von 20:00 bis 22:00 Uhr wird ein 30%iger Nachtschichtzuschlag gewährt, siehe dazu auch Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie.


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschläge
: 50 %, Nachtzuschläge zwischen 30 % und 50 % sowie für Samstagsarbeit in der Schicht 50 %.


Kündigungsfristen
Es gilt der § 20 Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Fristen für den/die ArbeitgeberIn von 6 bis 21 Wochen, je nach Dauer der Zugehörigkeit.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten sie, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn innerhalb von 5 Monaten geltend gemacht werden müssen! Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die gesetzliche 3-jährige Verjährung gewahrt.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Volle Bezahlung der Internatskosten für Lehrlinge. Zusatzkollektivverträge zum Thema Diensterfindung und Verbesserungsvorschläge sowie Regelungen über notwendige Impfungen, die vom Betrieb übernommen werden müssen.