Süßwarenindustrie / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der KV-Löhne um 8,15%
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Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um Ø 9,4%
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Begünstigungsklausel für die Beibehaltung der Überzahlung
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten ab (LK5): € 2.014,72
- Qualifizierte Tätigkeiten ab (LK3): € 2.140,33
- Hochqualifizierte Tätigkeiten ab (LK2a): € 2.396,57
Lehrlingseinkommen
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Tabelle I |
Tabelle II |
im 1. Lehrjahr |
€ 1.000,00 |
€ 1.150,00 |
im 2. Lehrjahr |
€ 1.100,00 |
€ 1.265,00 |
im 3. Lehrjahr |
€ 1.515,00 |
€ 1.745,00 |
im 4. Lehrjahr |
€ 1.690,00 |
€ 1.945,00 |
Zulagen
Für die Zeit von 20:00 bis 22:00 Uhr wird ein 30%iger Nachtschichtzuschlag gewährt, siehe dazu auch Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie.
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschläge
: 50 %, Nachtzuschläge zwischen 30 % und 50 % sowie für Samstagsarbeit in der Schicht 50 %.
Kündigungsfristen
Es gilt der § 20 Rahmenkollektivvertrag der Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Fristen für den/die ArbeitgeberIn von 6 bis 21 Wochen, je nach Dauer der Zugehörigkeit.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten sie, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn innerhalb von 5 Monaten geltend gemacht werden müssen! Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die gesetzliche 3-jährige Verjährung gewahrt.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Volle Bezahlung der Internatskosten für Lehrlinge. Zusatzkollektivverträge zum Thema Diensterfindung und Verbesserungsvorschläge sowie Regelungen über notwendige Impfungen, die vom Betrieb übernommen werden müssen.