Stickereiwirtschaft VLB / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Vorarlberg
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der KV-Gehälter werden um 2,1 % erhöht.
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Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,1 %, aufgerundet auf einen vollen Euro
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: € 1.600,00 bis € 1.986,00
- Qualifizierte Tätigkeiten: € 2.609,00 bis € 3.346,00
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr |
622,00 |
im 2. Lehrjahr |
814,00 |
im 3. Lehrjahr |
1.086,00 |
im 4. Lehrjahr |
1.449,00 |
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: 50 %, zu bestimmten Zeiten: 100 %.
Überstundendivisor: 1/150
Kündigungsfristen
1. u 2. Dienstjahr |
6 Wochen |
nach 2. Jahren |
2 Monate |
nach 5. Jahren |
3 Monate |
nach 15 Jahren |
4 Monate |
nach 25 Jahren |
5 Monate |
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche auf Reiseaufwandsentschädigung müssen spätestens innerhalb von 4 Monaten nach Beendigung der Dienstreise, bei sonstigem Verfall, bei dem/der Arbeitgeber/in geltend gemacht werden.
Ansprüche auf Überstunden müssen binnen 4 Monaten nach dem Tag der Überstundenleistung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
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Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss)
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Reisekostenabgeltung: Taggeld, Nachtgeld
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Pensionsregelung (verpflichtend auf betrieblicher Basis)