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Stickereiwirtschaft VLB / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Vorarlberg


Geltungsbeginn
01.01.2020


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Gehälter werden um 2,1 % erhöht.
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,1 %, aufgerundet auf einen vollen Euro


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: € 1.600,00 bis € 1.986,00
  • Qualifizierte Tätigkeiten: € 2.609,00 bis € 3.346,00


Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr 622,00
im 2. Lehrjahr 814,00
im 3. Lehrjahr 1.086,00
im 4. Lehrjahr 1.449,00


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: 50 %, zu bestimmten Zeiten: 100 %.
Überstundendivisor: 1/150


Kündigungsfristen
1. u 2. Dienstjahr 6 Wochen
nach 2. Jahren 2 Monate
nach 5. Jahren 3 Monate
nach 15 Jahren 4 Monate
nach 25 Jahren 5 Monate


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche auf Reiseaufwandsentschädigung müssen spätestens innerhalb von 4 Monaten nach Beendigung der Dienstreise, bei sonstigem Verfall, bei dem/der Arbeitgeber/in geltend gemacht werden.
Ansprüche auf Überstunden müssen binnen 4 Monaten nach dem Tag der Überstundenleistung geltend gemacht werden, widrigenfalls der Anspruch erlischt.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss)
  • Reisekostenabgeltung: Taggeld, Nachtgeld
  • Pensionsregelung (verpflichtend auf betrieblicher Basis)