SIDELETTER ZUM LEHRBERUF STEUERASSISTENT/IN
Seitens der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und dem Bundesministerium für Finanzen
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wird im Zuge der Einführung des Lehrberufes Steuerassistent/in die nachfolgeende Vereinbarung getroffen:
1.
Die von der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder im Kollektivvertrag für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern vereinbarte Ausbildung zur Treuhandassistent/in, wird mit Inkrafttreten der Steuerassistenz-Ausbildungsordnung aufgelassen. Es wird festgehalten, dass jene Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt in einer laufenden Ausbildung befinden, diese regulär beenden können. Weiters wird festgehalten, dass diese Personen gem. § 10 Abs. 4 Steuerassistenz-Ausbildungsordnung die Möglichkeit erhalten, die in der Ausbildungsordnung Steuerassistenz festgeschriebene Lehrabschlussprüfung (Geschäftsfall und Fachgespräch) abzulegen.
2.
Zwischen der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, der Kammer Wirtschaftstreuhänder und dem Bundesministerium für Finanzen wird vereinbart, dass nach einem Zeitraum von drei Jahren ab Inkrafttreten der Steuerassistenz-Ausbildungsverordnung) die betriebliche und schulische Ausbildung evaluiert wird. Hierbei wird ein wesentlicher Fokus auf die Ausbildungsqualität, vor allem in Hinblick auf die Verhältniszahlen sowie auf die Unterrichtsdauer in der Berufsschule, und alle weiteren mit der Berufsausbildung in Zusammenhang stehenden Bereiche gelegt.
1 Das Bundesministerium für Finanzen ist lediglich von Punkt 2 dieser Vereinbarung betroffen!