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Steinarbeitergewerbe / Steinmetze / Beilage / Lohn/Gehalt

KOLLEKTIVVERTRAG


FÜR STEINARBEITER
abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, anderseits.
Artikel II Lohnerhöhung


1)
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen werden per 1.5.2020 für eine Laufzeit von 12 Monaten in Ziffer 2 neu festgesetzt.
2) Lohntafel (Lohnordnung und Lohnsätze) gemäß § 6 Rahmenkollektivvertrag für das Steinarbeitergewerbe
A) Alle Berufsgruppen außer Kunststeinerzeuger
a) Lohntafel


Burgenland
Stundenlohn ab 1. Mai 2020
in €
1.
Spezialfacharbeiter
z.B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter 14,88
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik
14,74
3.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer
bis zu zweijähriger Praxis nach der Auslehre
14,31
im dritten und vierten Jahr der Praxis nach der Auslehre
14,39
mit über vierjähriger Praxis nach der Auslehre
14,41
4.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
13,98
5.
Angelernte
13,48
6.
Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
12,14
7.
Steinbildhauer
a1)
Steinbildhauer, Aufträger
17,16
a2)
Modelleure
17,02
b)
Gipsbildhauer, Former, Gießer
15,04


Kärnten, Niederösterreich, Steiermark, Tirol und Wien
Stundenlohn ab 1. Mai 2020
in €
1.
Spezialfacharbeiter
z.B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter 15,04
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik
14,74
3.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer
14,41
4.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
13,98
5.
Angelernte
13,48
6.
Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
12,14
7.
Steinbildhauer
a)
Steinbildhauer, Aufträger, Modelleure
17,16
b)
Gipsbildhauer, Former, Gießer
15,04


Oberösterreich
Stundenlohn ab 1. Mai 2020
in €
1.
Spezialfacharbeiter
z.B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter 15,04
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik
14,74
3.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer
14,41
4.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
13,98
5.
Angelernte
13,48
6.
Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
Hilfsarbeiter für Steintransporte, Versetzhelfer am Bau und am Friedhof in den ersten zwei Jahren ihrer Tätigkeit, Steinsäger bei Vollgatter-, Trenn- und Seilsäge ohne Maschinenbetreuung
12,37
alle anderen Hilfsarbeiter
12,14
7.
Steinbildhauer
a) Steinbildhauer; Aufträger; Modelleure 17,16
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer 15,04


Salzburg
Stundenlohn ab 1. Mai 2020
in €
1.
Spezialfacharbeiter
z.B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter 15,04
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik
14,74
3.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer
14,41
4.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
13,98
5.
Angelernte
Säger, Packer, Transportarbeiter, Betonsteinarbeiter, Maschinenwärter, Bossierer, Mineure, Kranführer, Verlader (ungelernte Metallhandwerker)
13,48
Säger an der Wand, Fräser, Schleifer
13,48
Ritzer an der Wand
13,80
6.
Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
Arbeitnehmer, die Reinigungs- und Küchenarbeiten durchführen
12,12
Hilfsarbeiter
12,14
7.
Steinbildhauer
a)
Steinbildhauer
17,16
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer 15,04


Vorarlberg
Stundenlohn ab 1. Mai 2020
in €
1.
Spezialfacharbeiter
z.B. Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter 15,04
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik
14,74
3.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer
14,32
4.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
13,98
5.
Angelernte
13,48
6.
Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
Helfer
12,21
Hilfsarbeiter
12,14
7.
Steinbildhauer
a) Steinbildhauer; Aufträger; Modelleure 17,16
b) Gipsbildhauer, Former, Gießer 15,04


b)

Die Spannengarantieklausel wird bis 30. April 2021 ausgesetzt und tritt mit der Kollektivvertragslohnerhöhung zum 1. Mai 2021 wieder in Kraft.
Die Differenz zwischen dem bis 30. April 2020 bezahlten und ab 1. Mai 2020 zu zahlenden Lohn muss – unabhängig von der Erhöhung des kollektivvertraglichen Lohns – mindestens den in der Spalte a) genannten Euro-Betrag betragen.
a)

Euro ab 1. Mai 2020
1) Spezialfacharbeiter 0,41
2) Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik 0,41
3) Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer 0,40
4) Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird 0,39
5) Angelernte 0,38
6) Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal 0,34
7) Steinbildhauer
a), a1), a2) 0,48
b) 0,41
Die Spannengarantieklausel lautet:
Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen für diesen Arbeitnehmer darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Wenn die Differenz in Prozenten vereinbart ist, gilt dies sinngemäß.


c) Lohngruppen – Lohngruppenmerkmale
Mit der neuen Darstellung der bisherigen Lohngruppen erfolgt keine neue Einreihung oder Umreihung von Arbeitnehmern, sondern diese gibt einen Überblick über die in den einzelnen Lohngruppen bisher erfassten Lohngruppenmerkmale.
1. Spezialfacharbeiter
z.B.
Steinmetzmeister, ständiger Partieführer, Vorarbeiter
Hilfspoliere
Sprengmeister
Arbeiter mit Sprengbefugnis
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung Steinmetztechnik
3. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird; Schriftenhauer
Steingraveure
Schriftenhauer und Graveure
Facharbeiter
Steinmetze
Kraftfahrzeugfahrer, gelernte Metallhandwerker
Gelernte Gehilfen
Professionisten mit abgeschlossener Lehre
Steinmetzmonteure
Handwerker

Wird keine Lehrabschlussprüfung nachgewiesen, erfolgt die Einstufung in die Lohngruppe „4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird“.
4. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Wie 3. jedoch ohne Lehrabschlussprüfung
5. Angelernte
Schleifer und Einschläger
Eisenbieger,
Mineure (Schießer), Ritzer, Bossierer, Säger, Fräser
Kraftfahrzeugfahrer, nicht gelernte Metallhandwerker
Staplerfahrer mit Prüfung, Kranführer
Professionisten ohne abgeschlossene Lehrzeit
Angelernte Hilfsarbeiter (Steinmetzhelfer)
Qualifizierte Hilfsarbeiter (Kranführer usw.)
Angelernte Arbeiter, wie Asphaltierer, Rohrleger, Gerüster,
Eisenbiegerhelfer, Schmiedehelfer, Maschinisten, Eisenbetonarbeiter,
Säger, Packer, Transportarbeiter, Betonsteinarbeiter,
Maschinenwärter, Bossierer,
Verlader (ungelernte Metallhandwerker)
Kreissäger, Bediener von Schotterquetschen und -brechern, Gatteristen, Arbeiter an Schurmaschinen
Handschleifer, Maschinsteinschleifer, Kraftfahrer, Kranführer, Maschinisten ohne handwerkliche Lehre, Hilfshandwerker ohne handwerkliche Lehre, z.B. Schmiede für Steinmetzwerkzeuge
Steindreher und Steinsäger, Kunststeinschläger, Schablonieren und Bläserei, selbständige Steinversetzer am Friedhof und am Bau
Versetzhelfer am Friedhof und am Bau nach zweijähriger Tätigkeit
6. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
Hilfsarbeiter
Helfer
7. Steinbildhauer
  • a)
    Steinbildhauer; Aufträger; Modelleure
  • b)
    Gipsbildhauer, Former, Gießer
B) Kunststeinerzeuger
a) Lohntafel


Burgenland
Stundenlohn ab 1. Mai 2020
in €
1.
Spezialfacharbeiter
z.B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter 13,38
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Betonsteinfacharbeiter
13,36
Alle Professionisten der Nebenberufe
12,98
Kraftfahrer, soweit sie gelernte Metallhandwerker sind
12,76
3.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Betonsteinfacharbeiter
13,35
Alle Professionisten der Nebenberufe
12,96
Kraftfahrer, soweit sie gelernte Metallhandwerker sind
12,75
4.
Angelernte
Former (Einschläger),Betonsteinschleifer
12,93
Eisenbieger, Kraftfahrer, soweit sie nicht gelernte Metallhandwerker sind
12,34
5.
Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
12,29


Kärnten
Stundenlohn ab 1. Mai 2020
in €
1.
Spezialfacharbeiter
z.B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter 14,47
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Terrazzoleger und Kunststeinfacharbeiter
14,41
Professionisten mit abgeschlossener Lehrzeit
14,01
Kraftfahrzeuglenker mit Mechanikerlehrbrief
14,41
3.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Terrazzoleger und Kunststeinfacharbeiter
14,40
Professionisten mit abgeschlossener Lehrzeit
14,00
Kraftfahrzeuglenker mit Mechanikerlehrbrief
14,40
4.
Angelernte
Professionisten ohne abgeschlossene Lehrzeit
13,48
Kraftfahrzeuglenker ohne Mechanikerlehrbrief, Qualifizierte Hilfsarbeiter (Eisenbieger, Wärter von Maschinen mit mechanischem Antrieb), Betonsteinarbeiter
13,15
5.
Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
12,35


Niederösterreich
Stundenlohn ab 1. Mai 2020
in €
1.
Spezialfacharbeiter
z.B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter 14,01
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
14,00
3.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
13,99
4.
Angelernte
13,36
5.
Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
12,33


Oberösterreich
Stundenlohn ab 1. Mai 2020
in €
1.
Spezialfacharbeiter
z.B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter 14,44
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
1. Gelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr
14,41
2. Gelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr
14,35
3. Kraftfahrer als gelernte Metallhandwerker
14,35
3.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
1. Gelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr
14,40
2. Gelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr
14,34
3. Kraftfahrer als gelernte Metallhandwerker
14,34
4.
Angelernte
4. Kraftfahrer als nicht gelernte Metallhandwerker
13,04
1. Angelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr
14,37
2. Angelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr
14,29
5.
Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
5. Hilfsarbeiter mit einjähriger Verwendung im Gewerbe
12,82
6. Hilfsarbeiter
12,33


Salzburg
Stundenlohn ab 1. Mai 2020
in €
1.
Spezialfacharbeiter
z.B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter 13,88
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
1. Gelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr
13,87
2. Gelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr
13,54
6. Kraftfahrer, gelernte Metallhandwerker
13,87
3.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
1. Gelernte Facharbeiter nach dem 1. Gehilfenjahr
13,86
2. Gelernte Facharbeiter im 1. Gehilfenjahr
13,53
6. Kraftfahrer, gelernte Metallhandwerker
13,86
4.
Angelernte
3. Angelernte Facharbeiter
13,24
7. Kraftfahrer, nicht gelernte Metallhandwerker
13,02
5.
Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
4. Hilfsarbeiter mit zweijähriger Verwendung im Gewerbe
12,50
5. Hilfsarbeiter
12,27


Steiermark
Stundenlohn ab 1. Mai 2020
in €
1.
Spezialfacharbeiter
z.B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter
Hochqualifizierte Facharbeiter
14,35
Vorarbeiter am Mischwerk
13,58
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Qualifizierte Facharbeiter
13,57
Facharbeiter, Kraftfahrer (gelernte Metallhandwerker)
13,37
3.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Qualifizierte Facharbeiter
13,56
Facharbeiter, Kraftfahrer (gelernte Metallhandwerker)
13,36
4.
Angelernte
12,64
5.
Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
Hilfsarbeiter, die schwere Arbeit verrichten
12,31
Alle anderen Hilfsarbeiter
12,15


Tirol
Stundenlohn ab 1. Mai 2020 in €
1.
Spezialfacharbeiter
z.B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter
Vorarbeiter
13,55
Spezialfacharbeiter
12,82
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Professionisten und Maschinisten erster Klasse
12,81
Facharbeiter und Maschinisten zweiter Klasse, Kraftfahrer (gelernte Metallhandwerker)
12,30
3.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Professionisten und Maschinisten erster Klasse
12,80
Facharbeiter und Maschinisten zweiter Klasse, Kraftfahrer (gelernte Metallhandwerker)
12,29
4.
Angelernte
Angelernte Arbeiter, Kraftfahrer (nicht gelernte Metallhandwerker)
11,83
Maschinisten zweiter Klasse
12,28
5.
Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
Hilfsarbeiter nach einjähriger Verwendungszeit
10,83
Hilfsarbeiter unter einem Verwendungsjahr
10,48


Vorarlberg
Stundenlohn ab 1. Mai 2020
in €
1.
Spezialfacharbeiter
z.B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter 15,22
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
13,91
3.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
13,90
4.
Angelernte
13,44
5.
Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
Helfer
13,09
Hilfsarbeiter
12,04


Wien
Stundenlohn ab 1. Mai 2020
in €
1.
Spezialfacharbeiter
z.B. ständiger Partieführer, Vorarbeiter 14,80
2.
Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
14,77
3.
Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
14,76
4.
Angelernte
Former (Einschläger), Betonschleifer
14,07
Eisenbieger,Angelernte Hilfsarbeiter
13,30
Kraftfahrer, soweit sie nicht gelernte Metallhandwerker sind
13,43
5.
Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal
12,69


b)

Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen für diesen Arbeitnehmer darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Wenn die Differenz in Prozenten vereinbart ist, gilt dies sinngemäß.


c) Lohngruppen – Lohngruppenmerkmale
Mit der neuen Darstellung der bisherigen Lohngruppen erfolgt keine neue Einreihung oder Umreihung von Arbeitnehmern, sondern diese gibt einen Überblick über die in den einzelnen Lohngruppen bisher erfassten Lohngruppenmerkmale.
1. Spezialfacharbeiter
z.B.
ständiger Partieführer, Vorarbeiter
Hochqualifizierte Facharbeiter
Spezialfacharbeiter
2. Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Betonsteinfacharbeiter
Kraftfahrer, soweit sie gelernte Metallhandwerker sind
Terrazzoleger und Kunststeinfacharbeiter
Professionisten mit abgeschlossener Lehrzeit
Facharbeiter

Wird keine Lehrabschlussprüfung nachgewiesen, erfolgt die Einstufung in die Lohngruppe „3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird“.
3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, der im erlernten Beruf verwendet wird
Wie 2. jedoch ohne Lehrabschlussprüfung
4. Angelernte
Former
Einschläger
Betonsteinschleifer
Eisenbieger
Betonsteinarbeiter
Kraftfahrer, soweit sie nicht gelernte Metallhandwerker sind
Professionisten ohne abgeschlossene Lehrzeit
Wärter von Maschinen
Einschaler
Hilfsmauerer
Angelernte Facharbeiter
Qualifizierte Hilfsarbeiter
5. Hilfsarbeiter und Reinigungspersonal


C) Lehrlingsentschädigungen für alle Berufsgruppen
Stundenlohn ab 1. Mai 2020
in €
Lehrlinge im 1. Lehrjahr 5,61
Lehrlinge im 2. Lehrjahr 7,23
Lehrlinge im 3. Lehrjahr 10,43
Lehrlinge im 4. Lehrjahr 12,10
Lehrlinge, die im Lehrverhältnis das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten mit der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt eine Lehrlingsentschädigung wie bisher.
Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, erhalten die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt eine Lehrlingsentschädigung wie bisher.


D) Zulagen für alle Berufsgruppen
Für Arbeiten auf Gerüsten ab einer Arbeitshöhe von 4 m gebührt eine Zulage von 7,5 % des kollektivvertraglichen Stundenlohnes.
Staubzulage bei außerordentlicher Verschmutzung: Arbeitnehmer, die einer außerordentlichen Staubentwicklung ausgesetzt sind, haben Anspruch auf eine Zulage von 8 % des kollektivvertraglichen Stundenlohnes.
Artikel IV Änderung im Rahmenkollektivvertrag


Im § 3 Ziffer 5 entfallen die letzten zwei Sätze.