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Steinarbeitergewerbe / Schriftenhauer W / Zusatz / Lohn/Gehalt

SCHRIFTENHAUERTARIF (Abschluss 2006 + 2007)



SCHRIFTENHAUERTARIF
Zusatz-KV für Schriftenhauer, als Bestandteil der LO-Wien des KV für Steinarbeiter vom 18. Oktober 1948 in der jeweils gültigen Fassung abgeschlossen zwischen der Landesinnung Wien der Steinmetzmeister und dem österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, mit Wirkung
A) ab 1. Mai 2006
B) ab 1. Mai 2007
1.  Dieser Vertrag regelt die Leistungsabgeltung für im Akkord ausgeführte handwerkliche Arbeiten von Schriftenhauern (Steingraveuren im Steinmetzgewerbe), ausgenommen von sandgestrahlten oder mit Graviermaschinen hergestellten Inschriften.
2.  Mit "Arbeit" ist abgegolten: Der komplette Arbeitsaufwand zur Erstellung einer fachlich und sachlich einwandfreien handwerklichen Arbeit inklusive allfälliges verlaufendes Nachschleifen verwitterter Nachschriftflächen (Kalk- und Kunststein).
3.  Mit "Material" ist abgegolten: Die Beistellung der gesamten erforderlichen Materialien, Werkzeuge und Hilfsmittel, ausgenommen Blattgold.

Arbeit Material Summe
4.1. Schriftzeichen bis 5 cm hoch
a1) Vertieft gravierte Schriftzeichen natur in Hartgestein A) € 1,88 € 0,02 € 1,90
B) € 1,92 € 0,02 € 1,94
a2) Vertieft gravierte Schriftzeichen natur in Kalk- und Kunststein A) € 1,28 € 0,02 € 1,30
B) € 1,31 € 0,02 € 1,33
a3) Glanzschrift mindestens 1 mm Tiefe, gotisch, ohne Unterschied der Größe, Niveau unter 50 cm, Füllungen über 3 cm Tiefe. Wenn mehrere der hier angeführten Schrift- oder Bearbeitungsarbeiten bei einer Kommission zusammentreffen, wird ebensooft die Zulage von 25% verrechnet. plus 25 Prozent
b) Nachgravieren von Haarstrichen und Füsseln A) € 0,24 € 0,01 € 0,25
B) € 0,24 € 0,01 € 0,25
c1) Färben (Nachfärben) von grav. Schriftzeichen in Hartgestein (inkl. mind. zweimaligem Einstreichen) A) € 0,24 € 0,02 € 0,26
B) € 0,24 € 0,02 € 0,26
c2) Färben (Nachfärben) von grav. Schriftzeichen in Kalk- und Kunststein (inkl. mind. zweimaligem Einstreichen) A) € 0,37 € 0,02 € 0,39
B) € 0,38 € 0,02 € 0,40
d) Vergolden von grav. Schriftzeichen (inkl. mind. zweimaligem Grundieren) A) € 0,37 € 0,02 € 0,39
B) € 0,38 € 0,02 € 0,40
e) Fassen oder Schattieren von grav. Schriftzeichen A) € 0,57 € 0,02 € 0,59
B) € 0,58 € 0,02 € 0,60
4.2. Kreuze (Längs-plus Querbalken) und Striche, natur pro 5cm Balkenlänge und 6-10 mm Balkenbreite 1 Schriftzeichen lt. 4.1.
4.3. Metallschriften montieren nach freier Vereinbarung
5. Pauschalabgeltung (für Einzelkommissionen) mit:
a) 10 Schriftzeichen für Gravieren einer Jahreszahl (inkl. Bindestrich)
b) 20 Schriftzeichen für Gravieren von zwei Jahreszahlen (inkl. Bindestrich), oder eines Datums in Ziffern (Tag, Monat, Jahr)
c) 25 Schriftzeichen für Gravieren eines Vornamens samt Jahreszahl, oder
eines Familiennamens,
oder eines Datums in Zahlen mit vorgesetztem "gest.",
oder eines Datums mit ausgeschriebenem Monat.
d) 35 Schriftzeichen (als Mindestsatz), wenn vorstehende Pauschalsätze nicht zur Anwendung kommen.
6. Zuschläge
a) 20% Zuschlag pro 1 cm Mehrhöhe pro tatsächlich graviertem Schriftzeichen lt. Punkt 4.1. a) - e) zusätzlich zu den Pauschalabgeltungen lt. Punkt 5.
b) 200% Zuschlag für kalligraphierte Schriften pro tatsächlich graviertem Schriftzeichen lt. Punkt 4.1. a) - e) zusätzlich zu den Pauschalabgeltungen lt. Punkt 5d) ohne Rücksicht auf Schriftgröße, Schriftart (Schreibschrift, Faksimile, etc.) und Strichstärke.
c) Für Reliefschriften 300% Zuschlag pro tatsächlich graviertem Schriftzeichen lt. Punkt 4.1. a) - e) zusätzlich zu den Pauschalabgeltungen lt. Punkt 5d), ohne Rücksicht auf Schriftgröße, Schriftart und Strichstärke.
d) Für Arbeiten außerhalb der Werkstätte 45% Friedhofszulage;von diesem sind 20% Erschwernis- und 20% Schmutzzulage
e) Für Arbeiten außerhalb Wiens werden Wegzeit und Fahrtspesen vergütet. Berechnungsgrundlage ist der Steinmetz-KV-Lohn, bzw. die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel, oder das anteilige km-Geld ab Stadtgrenze.
7. Blattgold-Beistellung (65 x 65 mm groß, kein Sturmgold)
a) Pro tatsächlich graviertem Schriftzeichen lt. Punkt 4.1.a1) und a2) in der Werkstätte 0,5 Blatt, sowie Pauschalabgeltungen lt. Punkt 5a) - d).
b) Pro tatsächlich graviertem Schriftzeichen lt. Punkt 4.1.a1) und a2) am Friedhof 0,80 Blatt, sowie Pauschalabgeltungen lt. Punkt 5a) - d).
c) Pro 1 cm Mehrhöhe 20% Gold zusätzlich zu Punkt 7a) und 7b).
8. Grundlage für diesen Zusatzkollektivvertrag ist der Steinmetz-Kollektivvertragslohn (mit über zweijähriger Praxis nach der Auslehre). Ändert sich dieser, so ändert sich im selben Prozentsatz auch dieser Zusatz-Kollektivvertrag, jedoch abgemindert um 25%.
9. Ausnahmen
Für Schriftenhauerarbeiten (Einzelkommissionen) mit über 200 Schriftzeichen kommt dieser Vertrag nicht zur Anwendung (Entlohnung nach freier Vereinbarung).
10. Die diesem Vertrag unterliegenden Dienstnehmer verpflichten sich, keine Aufträge von Dritten für einschlägige Arbeiten zu übernehmen.
11. Sonstige Bestimmungen
Das Schergold ist dem Graveur zu überlassen. Der Steinmetzlohn (mit über zweijähriger Praxis nach der Auslehre) ist dem Steingraveur garantiert.
Satzzeichen gelten als 1 Schriftzeichen, außer Punkt und Beistrich.
Das Gold wird von der Firma beigestellt.
Das Auf- und Abbänken obliegt der Firma.




LANDESINNUNG WIEN DER STEINMETZMEISTER
Landesinnungsmeister: Landesinnungsgeschäftsführer:
KommR Otto Szelpal Mag. Georg Lintner
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT BAU HOLZ
Bundesvorsitzender: Bundessekretär:
Johann Driemer Herbert Aufner