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Steinarbeitergewerbe / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.05.2022


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 4,0%


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: ab € 10,99
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 13,63 bis € 15,65
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: bis € 15,97


Lehrlingseinkommen
Steinmetze Steinarbeiter im Bauhilfsgewerbe
im 1. Lehrjahr: € 6,00 € 4,90
im 2. Lehrjahr: € 7,70 € 7,20
im 3. Lehrjahr: € 11,15 € 10,75
im 4. Lehrjahr: € 12,90


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50%, zu bestimmten Zeiten 100%


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
  • ArbeitnehmerIn
    : von 1 Woche bis 4 Wochen, zum Ende der Arbeitswoche
  • ArbeitgeberIn
    : von 1 Woche bis 4 Wochen, zum Ende der Arbeitswoche


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn
innerhalb von 3 Monaten
geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen!
Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt eine dreijährige Verjährungsfrist gewahrt.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z.B.:
  • Bezahlung eines Taggeldes bei auswärtigen Arbeiten
  • Sonderzahlung Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss
  • Achtung: BUAG kann ebenfalls zur Anwendung kommen