KV-Infoplattform

Stein- u. keramische Industrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

Ist-Abschluss und Gehaltsordnung 2006


Gehaltsrechtliche Vereinbarungen:

Die Ist-Gehälter werden um 2,3%, jedoch mindestens um € 50,-- erhöht
Die Kollektivvertragsgehälter werden um 2,6% erhöht
Die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,6% angehoben
Die Reiseaufwandsentschädigungssätze, Trennungskostenentschädigungen und Messegelder werden um 2,6% erhöht
Rahmenrechtliche Vereinbarungen:

100%iger Abfertigungsanspruch bei Abfertigung „alt“ für die hinterbliebene Witwe bzw. den hinterbliebenen Witwer bei Tod der ArbeitnehmerIn
Kollektivvertrag

abgeschlossen zwischen dem
Fachverband der Stein- und keramischen Industrie

einerseits und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund

Gewerkschaft der Privatangestellten

Wirtschaftsbereich 07 Stein und Keramik / Holz/Säge

andererseits.


V. Änderung des Rahmenkollektivvertrages § 10
§ 10 Abs. 6 des Rahmenkollektivvertrages für die Angestellten lautet wie folgt:
(6)  Ist ein Ehegatte, jedoch kein minderjähriger Angehöriger im Sinne des Abs. 5 zum Zeitpunkt des Todes des Angestellten vorhanden, erhöht sich der Anspruch auf die halbe Abfertigung gemäß § 23 Abs. 6 des Angestelltengesetzes auf die volle Abfertigung. Dieser Anspruch besteht, gleichgültig, ob der überlebende Ehegatte zum Zeitpunkt des Todes des Angestellten unterhaltsberechtigt war oder nicht. Voraussetzung ist jedoch, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des Angestellten 3 Jahre gedauert hat.