KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
ArbeiterInnen/Angestellte
Alle Arbeitnehmer:innen der Statistik Österreich mit Beginn des Dienstverhältnisses ab 1.7.2006
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
1. Jänner 2006 (in der Fassung vom 1. Jänner 2025)
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Mindestlohn/Mindestgehalt
- Einfache Tätigkeiten: € 2.328,43 bis 3.020,68 (k5 / k4)
- Qualifizierte Tätigkeiten: € 2.547,18 bis 5.658,30 (k3 / k2/6)
- Hoch qualifizierte Tätigkeiten: € 3.924,08 bis 7.682,13 (k1 / k1/4)
Zulagen
Fahrtkostenzuschuss, Kinderzulage, Jubiläumszuwendung
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Überstundenzuschläge
: 50% (auf Wunsch des DN Zeitausgleich 1:1,5); während der Nachtzeit (22 – 6 Uhr) 100%. Mehrarbeit an Sonn- und Feiertagen 100%; ab der 9. Stunde 200%
Kündigungsfristen
Arbeitnehmer:in
:
1 Monat zum Monatsletzten (im 1. Jahr auch zum 15.), ab dem 6. Dienstjahr bzw. für bestimmte Verwendungen können 2 bzw. 3 Monate vereinbart werden
Arbeitgeber
:
Grundsätzlich mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres, Monatsletzter kann vereinbart werden
1. und 2. Dienstjahr: |
6 Wochen |
nach der Vollendung des 2. Dienstjahres: |
2 Monate |
nach der Vollendung des 5. Dienstjahres: |
3 Monate |
nach der Vollendung des 15. Dienstjahres: |
4 Monate |
nach der Vollendung des 25. Dienstjahres: |
5 Monate |
Bei einem ununterbrochenen Dienstverhältnis von 5 Jahren ist ein Kündigungsrechtfertigungsgrund anzugeben
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ihr Dienstvertrag kann Klauseln enthalten, die regeln, dass Ihre Ansprüche
verfallen
, wenn Sie diese nicht binnen einer bestimmten Frist gegen den/die ArbeitgeberIn geltend machen!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
- Anrechnung einschlägiger Vordienstzeiten bis zu 10 Jahren
- Zusatzurlaub für Behinderte