Spiritus- und Hefeindustrie / ZKV Überstunden iSd § 7 Abs. 1 AZG / Zusatz
Zusatzkollektivvertrag
zu Überstunden im Sinne des § 7 Abs. 1 AZG
abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie für die Firmen
LALLEMAND GMBH
Ottakringerstraße 89
1160 Wien
und
HAGOLD HEFE GMBH
Ottakringerstraße 85-89
1160 Wien
einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, andererseits.
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
I. Geltungsbereich
Dieser Zusatzkollektivvertrag gilt für die LALLEMAND GmbH und HAGOLD HEFE GmbH und für alle ArbeitnehmerInnen, einschließlich der Lehrlinge dieser Betriebe, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.
II. Zeitlicher Geltungsbereich
Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt mit
1. Mai 2019
in Kraft.
III
1.
Vor der Leistung einer 11. und 12. Arbeitsstunde am Tag ist, wenn diese eine ausdrücklich angeordnete 3. oder 4. Überstunde am Tag ist, das Einvernehmen mit dem Betriebsrat herzustellen.
2.
Vor der Leistung einer 11. Arbeitsstunde am Tag ist, wenn diese eine ausdrücklich angeordnete 3. oder 4. Überstunde am Tag ist, einmalig eine bezahlte Pause von 10 Minuten zu gewähren.
3.
Vor der Leistung einer 12. Arbeitsstunde am Tag ist, wenn diese eine ausdrücklich angeordnete 3. oder 4. Überstunde am Tag ist, einmalig eine bezahlte Pause von 10 Minuten zu gewähren.
4.
An Stelle der bezahlten Pause von 10 Minuten, im Sinn der Punkte 2 und 3, kann über Betriebsvereinbarung eine andere Art der Abgeltung vereinbart werden.
Wien, am 5. Februar 2019
FACHVERBAND DER NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELINDUSTRIE |
Obmann |
Geschäftsführerin |
GD KR DI Johann MARIHART |
Mag. Katharina KOSSDORFF |
LALLEMAND GMBH |
HAGOLD HEFE GMBH |
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND |
GEWERKSCHAFT PRO-GE |
Bundesvorsitzender |
Bundessekretär |
Rainer WIMMER |
Peter SCHLEINBACH |
Fachexperte |
Anton HIDEN |