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Aenderung Historie

Vorabinformation


Lohnordnung Speditionen und Lagereibetriebe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2023
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Wirtschaftskammer Österreich


Lohnordnung
A.  Monatslöhne 2023
a)
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren
b)
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren
c)
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren
d)
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren
e)
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren
f)
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren

Kategorie/Berufsgruppe Brutto Monatslohn/€
1. Packmeister im Möbel- und Schwergewichtstransport sowie Kraftfahrer: Dienstnehmer, die ausseht. mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit mehr als 20t Eigengewicht beschäftigt sind. a) 2.360,25
b) 2.360,25
c) 2.380,86
d) 2.420,09
e) 2.488,50
f) 2.552,34
2. LKW-Fahrer und Magazinmeister; Teamleiter (früher: Partieführer) a) 2.316,42
b) 2.316,42
c) 2.339,36
d) 2.380,86
e) 2.438,51
f) 2.506,15
3. PKW-Fahrer und Dienstnehmer, die überwiegend mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit bis zu 20t Eigengewicht beschäftigt sind, sowie Platzmeister, kundenbezogene Kommissionäre und Hochregalfahrer a) 2.271,11
b) 2.271,11
c) 2.288,77
d) 2.328,04
e) 2.391,02
f) 2.454,69
4. Speditionsarbeiter, Transport- und Logistikarbeiter allgemein sowie Elektrokarrenfahrer a) 2.097,42
b) 2.097,42
c) 2.114,38
d) 2.149,06
e) 2.202,72
f) 2.259,50
5. Einfache Lagerarbeiten, Ver- und Umpackungstätigkeiten bis 12 kg pro Packstück, ohne Elektrokarren bzw. motorisierte Hubstapler, weiters Bürohilfskräfte, Förderbandarbeiter und Be- und Entlader im Paketdienst, sowie Copacker und Portiere und RaumpflegerInnen a) 2.037,58
b) 2.037,58
c) 2.057,58
d) 2.085,98
e) 2.138,91
f) 2.202,72
6. Möbelarbeiter a) 2.199,32
b) 2.199,32
c) 2.216,27
d) 2.250,95
e) 2.304,62
f) 2.361,39
7. Professionisten mit Lehrabschlussprüfung (Facharbeiter mit Verwendung im erlernten Beruf) und LKW-Fahrer mit Lehrabschlussprüfung als Berufskraftfahrer; Kraftfahrer mit Lenkerausbildung, die überwiegend zur Beförderung gefährlicher Güter eingesetzt werden a) 2.400,27
b) 2.400,27
c) 2.420,09
d) 2.459,22
e) 2.530,59
f) 2.598,94
B.  Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr 760,00
im 2. Lehrjahr 1.070,00
im 3. Lehrjahr 1.410,00
im 4. Lehrjahr (Doppellehre) 1.610,00
Ferialarbeiter 1.410,00


Zulagenordnung A
I. Erschwernis- und Gefahrenzulagen
1.) Kühlraumzulage
Für die Dauer seiner Beschäftigung in Kühlräumen eines Kühlhauses gebührt dem Dienstnehmer pro Stunde € 2,24


Zulagenordnung B
I. Entfernungszulage
Als Abgeltung für den erhöhten Lebensaufwand gebührt jedem Dienstnehmer, der in den Lagereibetrieben Albern und Freudenau Hafen beschäftigt ist, eine Zulage pro Tag von € 2,41.
Werden Dienstnehmer außerhalb des Standortes des Betriebes beschäftigt, gebührt ihnen eine Zulage pro Tag von € 5,56.
II. Erschwernis- und Gefahrenzulagen
1. Für die bei der Getreideentladung an den Motorschaufeln und an den Saugdüsen der pneumatischen Saugheber (maximal 2 Mann an der Motorschaufel bzw. Saugdüse) und beim manuellen Schaufeln auf den Schüttböden verwendeten Dienstnehmer gebührt eine Staubzulage für die Dauer dieser Verwendung
je Stunde € 0,55
2. Für die Dauer seiner Beschäftigung in Kühlräumen eines Kühllagerhauses gebührt dem Dienstnehmer
pro Stunde € 2,24
3. Für die Reinigung von Silozellen wird dem in der Silozelle tätigen Dienstnehmer
je Zelle eine Zulage gewährt von € 4,82
4. Bei Schichtarbeit für die 1. und 2. Schicht pro Schicht und Mann € 1,44
für die 3. Schicht pro Schicht und Mann € 3,75
5. Für Reparaturarbeiten an Kränen oder an pneumatischen Saughebern außerhalb der Führerkabine in einer Höhe ab 5,50 m vom Niveau derselben gebührt eine Gefahrenzulage
pro Mann und Stunde von € 1,02