KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft vida
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen und Angestellte
Geltungsbereich
Räumlich für Österreich und fachlich für die Mitglieder des Vereines SOZIALWIRTSCHAFT ÖSTERREICH ( AG Verband) Und bei diesen Beschäftigte ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge – Sonderbestimmungen im § 2 beachten
Geltungsbeginn
1. Jänner 2023
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
8,00 % auf KV-/ mindestens 175.- und 8 % auf IST-Erhöhung, sowie die Erhöhung für die Zulagen, Aufzahlungen und Lehrlingsentschädigungen
Mindestlohn/Mindestgehalt
- € 1893,20 für 37 Stunden Vollzeit lt KV
- Prozentueller Abschlus : 8 %
Zulagen/Zuschläge
Erhöhung: 8 %
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 37 Stunden
.
Kündigungsfristen
Analog Angestelltengesetz
Andere sozialpolitische Errungenschaften
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Ab 1.1.2023 wird auch der Zivildienst und das FSJ als Vordienstzeit angerechnet und max 10 Jahre werden zu 50 % als VDZ angerechnet
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Lineare Umreihung bei Ausbildung zu höherwertiger Tätigkeit im aufrechten Dienstverhältnis