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Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft vida / Gewerkschaft GPA


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen und Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
1.1.2021


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Tabelle, Ist-Gehälter, der „alten Gehalts- bzw. Lohntabellen”, Zulagen und Zuschläge sowie sonstiger Entgeltbestimmungen (TMA, Lehrlinge etc.) um 2,70 % ab 1.2.2020.
  • Alle Beschäftigten, die im Zeitraum von 16.3.2020 bis 30.6.2020 in unmittelbaren persönlichen Kundenkontakt stehen bzw. gestanden sind, erhalten eine Zulage von pauschal 500 Euro.
  • Erhöhung der KV-Tabelle, Ist-Gehälter, der „alten Gehalts- bzw. Lohntabellen”, Zulagen und Zuschläge sowie sonstiger Entgeltbestimmungen (TMA, Lehrlinge etc.) um die durchschnittliche Inflationsrate von November 2019 bis Oktober 2020 plus 0,6 % ab 1.1.2021.
  • Reduktion der Normalarbeitszeit von 38 auf 37 Stunden ab 1.1.2022


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • € 1718,20 für 38 Stunden Vollzeit laut KV


Zulagen/Zuschläge
z. B. Schmutz-, Erschwernis-, Gefahrenzulage (SEG-Zulage), Sonn- und Feiertagzuschlag, Nachtzuschlag, Leitungs- und Funktionszulagen, Rufbereitschaftszuschlag
Erhöhung der Zulagen und Zuschläge um 2,8 %
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 % (Achtung: unterschiedlichste Formen der Durchrechnungsbestimmungen und Arbeitsbereitschaft);
25 % Zuschlag für Mehrarbeit bei Teilzeit (2 Stunden pro Woche bzw. entsprechender Durchrechnungszeitraum zuschlagsfrei).


Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38 Stunden.
Ausnahmen sind durch § 7 Durchrechnungszeitraum, § 4 Gleitzeit und in den Sonderbestimmungen, §§ 19–25 für bestimmte Berufsgruppen geregelt.


Kündigungsfristen
Für ArbeiterInnen bis zum vollendeten 3. Dienstjahr 4 Wochen mit Ende der Kalenderwoche, ab dem vollendeten 3. Dienstjahr entsprechend dem Angestelltengesetz.
Für Angestellte gilt § 20 Angestelltengesetz.
Achtung: Sondervereinbarungen im Arbeitsvertrag möglich!

(Siehe § 39 KV)


Achtung: KV gilt ab 1.1.
Beachten Sie, der Kollektivvertrag-Abschluss gilt ab 1. Jänner 2021 und nicht wie bisher mit 1. Februar


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Arbeitszeitverkürzung von 38 auf 37 vereinbart für den 1.1.2022
  • Verbesserung und Klarstellung für ArbeitenehmerInnen im Kinder- und Jugendbereich
  • ab 1.1.2020 mit Übergang bis 1.1.2022 Biennien für alle Tagesmütter
  • Verlängerung der Optierung bis 2024
  • 1 zusätzlicher freier Tag bei Ereignissen wie Hochzeit oder Beerdigung von nahen Angehörigen, wenn Ereignisort weiter wie 300 KM weit entfernt ist, und Erweiterung auf Enkelkinder (ab 1.4.2018)
  • Möglichkeit zu Ruhezeitenverkürzung bei Schlafenden max. 12 Stunden dauernden Nachtdiensten
  • Möglichkeit zu Sachbezugsabzug von Lohn- bzw. Gehaltskonto, Sonderzahlung vierteljährlich und die Möglichkeit, die Vorbereitungswoche auf einzelne Tage zu verteilen
  • Sonderzahlung vierteljährlich und die Möglichkeit, die Vorbereitungswoche auf einzelne Tage zu verteilen
  • Klarstellung, dass Sonderzahlungen auch bei halber Entgeltfortzahlung gebühren und die Einstufung für Alltagsbetreuung bzw. Alltagsbegleitung, sowie die Klarstellung bei Ferienaktionen und volle Erziehung.