Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) / BAGS / Zusatz
Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS)
Vereinbarung zwischen der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) einerseits und der Gewerkschaft der Privatangestellten, der Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst und der Gewerkschaft Handel, Transport und Verkehr andererseits betreffend eine
„Authentische Interpretation der Bestimmungen des § 30 a des Kollektivvertrages für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS-KV) durch die KV-Verhandlungspartner (Sozialpartner)".
Die oben angeführten Verhandlungspartner des BAGS-Kollektivvertrages (abgeschlossen am 17. Dezember 2003) haben mit den Formulierungen des § 30a Abs. 1 des BAGS-KV in jene Einzelverträge eingegriffen (zweiseitig zwingend) in denen bisher (jährliche) Gehaltsanpassungen im Wege von dynamischen Verweisen eine Orientierung an andere kollektive Normen vorgesehen haben. Bisher vereinbarte Gehaltsanpassungen (z.B. Erhöhung nach dem Handels-KV, Erhöhung wie im öffentlichen Dienst, etc.) haben damit ihre Rechtswirkung verloren; es tritt an ihre Stelle die Erhöhung der Löhne und Gehälter nach den Verhandlungsergebnissen des BAGS-KV (Ordnungsprinzip !)
Für die Bundesvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe |
(Prof. Dr. J. Weidenholzer) |
(Wolfgang Gruber) |
(DAS Erich Fenninger |
Für die Gewerkschaft der Privatangestellten |
Für die Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr |
Für die Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst |
Wien, 24. November 2004